Grünpflege auf Behördenflächen im Raum Calw
Was wird ausgeschrieben
Vergabe von Grünpflegearbeiten auf Behördenflächen im Raum Calw, Hirsau, Bad Liebenzell, Bad Wildbad, Schömberg und Wildberg für maximal 5 Jahre. Der Auftrag umfasst Mäharbeiten, Heckenschnitt und Pflege von Bodendeckerflächen auf einer Gesamtfläche von rund 189.200 m² (Bodendeckerflächen, Rasenflächen und Wiesenflächen). Die Arbeiten sind auf verschiedenen Liegenschaften durchzuführen, wobei auch Samstagsarbeit erforderlich ist.
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Grünpflege Los 2
Das Land Baden-Württemberg (vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim) vergibt die Pflege von Grünflächen auf Behördenliegenschaften im Kreis Calw. Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt rund 189.000 Quadratmeter und umfasst Rasenflächen, Wiesen und Bodendecker auf mehreren Standorten. Der Vertrag läuft bis zu 5 Jahre und beinhaltet regelmäßige Mäharbeiten, Heckenschnitt und die Pflege von Pflanzflächen. Die Arbeiten müssen teilweise auch samstags durchgeführt werden, wobei die Mitarbeiter eigenständiges An- und Abmelden bei den jeweiligen Liegenschaften selbst organisieren müssen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erfahrung in der Grünflächenpflege
- Fähigkeit zur eigenständigen Durchführung von Mäharbeiten
- Bereitschaft zur Samstagsarbeit
- Kenntnisse im Heckenschnitt
- Pflege von Bodendeckerflächen
- Eigenständiges An- und Abmelden auf Liegenschaften
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGrünpflegearbeiten auf Behördenflächen im Raum Calw, Hirsau, Bad Liebenzell, Bad Wildbad, Schömberg und Wildberg für maximal 5 Jahre. Mäharbeiten, Heckenschnitt und Bodendeckerflächen pflegen. Umfang: Bodendeckerflächen 3x ca. 1.400m², Bodendeckerflächen 4x ca. 750m², Rasen Mähen 8x ca. 14.500m² , Wiesenflächen 2x ca. 33.000m². Auf unterschiedlichen Liegenschaften ist auch Samstagsarbeit nötig, eigenständiges An- und Abmelden wird vorausgesetzt. Zur Ausführung der Leistungen bei Justizvollzugsanstalten sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25.07.2017 (GABl. 2017, Seite 453) zu erfüllen. Zur Ausführung der Leistungen bei Polizeidienststellen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert