TED·261350-2026

Grünflächenpflege an kommunalen Gebäuden in Potsdam (8 Lose)

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdam, GermanyVeröffentlicht 16. Apr. 2026
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Potsdam vergibt die Pflege der Grünanlagen an Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekten des Kommunalen Immobilien Service (KIS) für die Jahre 2026-2028. Der Auftrag umfasst landschaftsgärtnerische Arbeiten in 8 Losen mit unterschiedlichen Flächenarten, einschließlich Sport- und Spielanlagen. Alle Arbeiten sind gemäß DIN 18919 auszuführen, mit monatlichen Pflegegängen von April bis Dezember.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Pflege der Grünanlagen an den Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekten des Kommunalen Immobilien Service - landschaftsgärtnerische Arbeiten - in 8 Losen mit unterschiedlichen Flächenarten

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Potsdam sucht einen Dienstleister für die Pflege der Grünflächen an ihren Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekten. Der Auftrag ist in 8 Lose aufgeteilt — das heißt, verschiedene Standorte oder Flächenarten werden einzeln vergeben, sodass auch kleinere Landschaftsgärtnereien für einzelne Lose bieten können. Die Pflege umfasst Rasenflächen, Beete und Sportanlagen und muss nach DIN 18919 erfolgen, einem Standard für die Pflege von Grünflächen im öffentlichen Raum. Der Vertrag läuft von 2026 bis 2028, wobei die Arbeiten hauptsächlich in den Monaten April bis Dezember anfallen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Kommunaler Immobilien Service, 8 Lose)

Facility ServicesLandscaping ServicesPublic ServicesGovernmentEducationPublic AdministrationGrounds MaintenanceLandscapingPublic Sector ServicesMunicipal PropertiesSports FacilitiesSchool FacilitiesFacility Management
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis landschaftsgärtnerischer Fachkenntnisse
  • Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen
  • Fähigkeit zur Einhaltung der DIN 18919
  • Monatliche Pflegegänge April-Dezember
  • Erstellung von Einsatzplänen für einzelne Objekte
  • Referenzen vergleichbarer Grünflächenpflege

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

8 Lote
LOT-0001Los 1

- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

CPV 77310000
LOT-0002Los 2

- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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LOT-0003Los 3

- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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LOT-0004Los 4

- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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LOT-0005Los 5

- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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Bewertung

Zuschlagskriterien

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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert