Außenanlagen und Baufeldfreimachung für die Erweiterung des Kryolagers

Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) schreibt die Außenanlagen und die Baufeldfreimachung für die Erweiterung seines Kryolagers aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt, das im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung vergeben wird. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im September 2026.
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Außenanlagen und Baufeldfreimachung
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) plant die Erweiterung seines Kryolagers und sucht hierfür ein Unternehmen für die notwendigen Außenanlagen sowie die Baufeldfreimachung. Diese Arbeiten umfassen die Vorbereitung des Geländes und die anschließende Gestaltung der Außenbereiche, um den Neubau funktionsfähig in das bestehende Klinikgelände zu integrieren. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, müssen Bieter ihre Eignung entweder durch eine Präqualifizierung oder durch das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' nachweisen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124)
- Nachweis der Präqualifikation oder Eignungsnachweis gemäß GWB
- Referenzbescheinigungen für vergleichbare Bauvorhaben
- Nachweise für eingesetzte Nachunternehmer
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß § 124 Abs. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 4 GWB Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden sowohl vom Bestbieter als auch parallel von nachrangigen Bietern nachgefordert. Die Nachforderung erfolgt über die Vergabeplattform. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Falls der Bieter beabsichtigt, Nachauftragnehmer einzusetzen, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch alle Nachweise durch die Nachauftragnehmer vorzulegen. Eine ausbleibende oder nicht rechtzeitige Vorlage der geforderten Nachweise innerhalb der gesetzten Fristen führt zum Ausschluss von der Wertung (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A). Der Nachweis der Eignung erfolgt durch die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (außer der Berufshaftpflichtversicherung). Bei Nicht-Einreichung der Eigenerklärung zur Eignung (beispielsweise bei Präqualifizierung) sind die Angaben auf einer gesonderten Unterlage einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. ACHTUNG: Präqualifizierte Unternehmen, die den Nachweis der Eignung und Fachkunde durch ihren Eintrag in ein Präqualifizierungsverzeichnis erbringen, haben die Aktualität, Vollständigkeit und insbesondere Vergleichbarkeit zu den geforderten Referenzvorhaben ihrer im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzvorhaben sicherzustellen. Eine Nachforderung oder nachträgliche Einreichung der geforderten Referenzbescheinigungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Wertung (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2020 - 3 VK LSA 27/20). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR ist der überregional anerkannte Experte für schwierige, schwerste und seltene Erkrankungen und Verletzungen im südlichen Sachsen-Anhalt. Wir behandeln Patientinnen und Patienten aller Altersklassen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und profitieren dabei von der engen Verzahnung mit der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR gehört mit seinen mehr als 4.000 Beschäftigten zu den führenden Gesundheitszentren der Hochschulmedizin in Deutschland. Am Medizin Campus Steintor soll ein Neubau zur Erweiterung der zentralen Kryolagerinfrastruktur der Universitätsmedizin Halle (Saale) errichtet werden. Dieser Erweiterungsneubau wird als Anbau unmittelbar an das bereits bestehende zentrale Kryolagergebäude realisiert. Im Bestandsgebäude des zentralen Kryolagers werden derzeit ausschließlich Bioproben in Tiefkühllagerschränken oder -truhen bei -80°C gelagert. Aufgrund des kontinuierlichen Probenzuwachses und zusätzlicher Anforderungen an die zentrale Probenlagerung sind die vorhandenen Flächen weitgehend ausgelastet und werden in absehbarer Zeit vollständig ausgeschöpft sein. Der geplante Erweiterungsneubau schafft zusätzliche Lagerungskapazitäten, neue Stellflächen für Ultratiefkühlgeräte sowie einen Laborbereich zur Probenannahme und -verarbeitung in unmittelbarer Nähe zur Lagerinfrastruktur. Es handelt sich um ein EFRE IV-Projekt zur Förderung der regionalen Forschungsinfrastruktur. Da der Erweiterungsneubau auf dem Gelände des alten Universitätsklinikums errichtet wird, für das ein denkmalrechtlicher Ensembleschutz besteht, erfolgt die Errichtung des Erweiterungsneubaus in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde. In den umgebenden mehrgeschossigen Gebäuden sind Institute der Universitätsmedizin angesiedelt. Insbesondere der studentische Fuß- und Radverkehr erfordert eine besondere Rücksichtnahme. Weiterhin ist auf Grund der engen Bebauung von Flächenbeschränkungen auszugehen. Das Baufeld wird derzeit als Parkplatz genutzt, und ist entsprechend befestigt. Zudem befinden sich im unterirdischen Bauraum diverse Bestandsmedien. Medien, die nicht mehr in Betrieb sind, werden im Rahmen der Baufeldfreimachung zurückgebaut. Medien, die sich noch in Betrieb befinden bzw. in Betrieb bleiben müssen, werden umverlegt. Folgende Leistungen sind zu erbringen: - Fällung von 3 Bäumen (Fäll-/Ausnahmegenehmigung ist vorhanden), Entfernung der Wurzel-Stubben, - Geländeflächen herrichten, Bewuchs entfernen, Büsche verpflanzen, - Errichtung, Vorhaltung und Rückbau einer Baustellen-einrichtung für die Außenanlagen, - Rückbau der vorhandenen Flächenbefestigung Parkplatz, - Rückbau der vorhandenen Flächenbefestigung Zufahrten, - Rückbau von vorhandenen Einfassungen Bordanlagen, - Rückbau von Bestandsmedien im Baufeld, wie nicht mehr in Betrieb befindliche Elt-Kabel, Straßeneinläufe, Entwässerungsleitungen, Entwässerungsschächte, und eines Medienkollektors, - Erdarbeiten für Kabelumverlegung, - Umverlegung von Nahwärme-Vor- und Rücklauf-leitungen aus dem Baufeld, - Ausbau und Lagerung von 4 Stück Straßenleuchten
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Angebotspreis einschließlich Umsatzsteuer
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung