Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

1. Juni 2026

TED·394957-2026

Gleiserneuerung der Bahnstrecke zwischen Schwandorf und Cham

Bayern
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 9. Juni 2026
BauleistungenVerkehrĂ–ffentliche VerwaltungGleisbauBahninfrastrukturBauleistungenOeffentliche AusschreibungVerkehrswegebau
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Erneuerung der Gleisanlagen auf den Strecken 5800 und 5801 zwischen Schwandorf und Cham aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Bahninfrastruktur. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gleiserneuerung Strecke 5800/5801 Schwandorf/Cham

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn für den Betrieb der Schieneninfrastruktur, plant die Erneuerung der Gleisanlagen auf der Strecke zwischen Schwandorf und Cham. Bei diesem Bauvorhaben werden die bestehenden Gleise auf den Abschnitten 5800 und 5801 instand gesetzt oder ausgetauscht, um die Betriebssicherheit und Qualität der Strecke langfristig zu gewährleisten. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Unternehmen im Bereich des Gleisbaus. Die Vergabeentscheidung basiert zu 85 Prozent auf dem Preis und zu 15 Prozent auf der Qualität der eingereichten Terminplanung für den Oberbau.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gleiserneuerung Strecke 5800/5801 Schwandorf/Cham

Gleiserneuerung Strecke 5800/5801 Schwandorf/Cham

CPV 45234116
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    85%
  • quality

    Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog (Terminplanung Oberbau)

    15%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H. · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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