Gleiserneuerung im Schienennetz der MVG Mainz
Was wird ausgeschrieben
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) vergibt die grundhafte Erneuerung der Gleisanlagen im Kaiser-Wilhelm-Ring in Mainz. Der Auftrag umfasst zwei Lose: Lieferung von ca. 150 m fabrikneuen Rillengleises 60R2 auf Betonschwellen sowie Tief- und Gleisbau für ca. 130 m Gleisersatz. Die Ausführung erfolgt im Bereich zwischen Frauenlobstraße und Osteinstraße in der Mainzer Neustadt.
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Gleiserneuerung im Schienennetz der MVG - Kaiser-Wilhelm-Ring
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) lässt im Kaiser-Wilhelm-Ring in Mainz rund 280 Meter Gleis erneuern. Das Projekt ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst die Lieferung neuer Schienen und Betonschwellen (ca. 150 m Rillengleis für 1000 mm Spurweite), Los 2 den eigentlichen Gleisrückbau und -neubau (ca. 130 m). Der Auftraggeber ist ein kommunales Verkehrsunternehmen, das öffentlichen Personennahverkehr in Mainz betreibt. Bewerber müssen keine Ausschlussgründe nach GWB haben, Steuern und Sozialversicherung pünktlich zahlen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einhalten. Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Keine Verurteilung wegen Verstößen mit Freiheitsstrafe >3 Monate oder Geldstrafe >90 Tagessätze in den letzten zwei Jahren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse ab-gelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet . Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 51 Abs. 3 Satz 2 SektVO wird der AG keinen Gebrauch machen
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant im Rahmen des Instandhaltungsprogramms die grundhafte Erneuerung der Gleisanlagen im Abschnitt Kaiser-Willhelm-Ring, zwischen der Einmündung Frauenlobstraße und der Einmündung Osteinstraße. Dieses Los umfasst die Lieferung und Bereitstellung fabrikneuer Gleise von ca. 150,00 m Rillengleis 60R2 in der Güte R200 auf Spannbetonschwellen TBS 1000 (Teilung 680 mm), Spurweite 1000 mm. Sämtliche Leistungen haben unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regelwerke (z. B. VDV-Richtlinien, Ril 800, DIN EN 13674) zu erfolgen.
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant die Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich des Kaiser-Karl-Ring, zwischen den Einmündungen der Frauenlobstraße sowie der Osteinstraße in der Mainzer Neustadt. Im Rahmen dieser Maßnahme werden rund 130 Meter Rillenschienengleis zurückgebaut und durch neue Gleise gleicher Länge ersetzt.
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung