Gleiserneuerung im Schienennetz Mainz-Oberstadt
Was wird ausgeschrieben
Die MVG Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH schreibt die Erneuerung von Gleisanlagen im Bereich Pariser Tor bis Berliner Straße in Mainz-Oberstadt aus. Los 1 umfasst den Rückbau von ca. 1.245 m Vignolschienengleis und den Neubau von ca. 760 m Vignolschienengleis sowie ca. 485 m Rillenschienengleis auf Spannbetonschwellen TBS 1000. Los 2 betrifft die Erneuerung von ca. 230 m Rillenschienengleis im Bereich Überfahrt Pariser Tor inklusive Grünfläche. Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
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Gleiserneuerung im Schienennetz der MVG - Grünfläche Pariser Tor bis Berliner Straße
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) in Mainz vergibt die Erneuerung von Gleisanlagen im Stadtteil Oberstadt. Das Projekt ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst den Abschnitt zwischen den Haltestellen Pariser Tor und Berliner Straße mit insgesamt etwa 1.245 Metern Gleiserneuerung, wobei sowohl Vignolschienen als auch Rillenschienen auf Spannbetonschwellen verlegt werden. Los 2 betrifft den Bereich Überfahrt Pariser Tor mit rund 230 Metern Rillenschienengleis. Die Bauarbeiten sollen im laufenden Tram-Betrieb erfolgen, wobei ein Gleiswechsel (Weichen 84 und 85) die Baustrecke trennt. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen und die Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis gleisbauspezifischer Erfahrung im Tief- und Gleisbau
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB
- Ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen
- Kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
- Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse ab-gelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet . Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 51 Abs. 3 Satz 2 SektVO wird der AG keinen Gebrauch machen
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert ihre Gleisanlagen im Bereich zwischen den Haltestellen. " Pariser Tor" und "Berliner Straße" in Mainz-Oberstadt. Dabei werden ca. 1.245 m Vignolschienengleis ausgebaut und durch ca. 760m fabrikneues Vignolschienengleis und ca. 485m fabrikneues Rillenschienengleis auf Spannbetonschwellen TBS 1000 ersetzt. Die Baustrecke wird getrennt durch einen Gleiswechsel (Weichen 84 und 85)
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant die Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich Überfahrt Pariser Tor inkl. der angrenzenden Grünfläche in Mainz-Oberstadt. Im Rahmen dieser Maßnahme werden rund 230 Meter Rillenschienengleis zurückgebaut und durch neue Gleise gleicher Länge ersetzt.
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung