Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

28. Juli 2026

TED·535652-2026

Gleiserneuerung auf der Strecke Buchloe bis Geltendorf

Bayern
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
BauleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungGleisbauBahninfrastrukturBauleistungenOeffentliche AusschreibungVerkehrswesen
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Erneuerung der Gleisanlagen auf der Strecke zwischen Buchloe und Geltendorf (Strecke 5520) aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Bahninfrastruktur. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gleiserneuerung Buchloe bis Geltendorf Strecke; 5520

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn für den Betrieb der Schieneninfrastruktur, plant die Erneuerung der Gleise auf der Strecke zwischen Buchloe und Geltendorf. Bei diesem Bauvorhaben werden die bestehenden Gleisanlagen instand gesetzt, um die Betriebssicherheit und Qualität der Strecke langfristig zu gewährleisten. Da es sich um ein technisches Infrastrukturprojekt handelt, ist Erfahrung im Gleisbau erforderlich. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der günstigste Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gleiserneuerung Buchloe bis Geltendorf Strecke; 5520

Gleiserneuerung Buchloe bis Geltendorf Strecke; 5520

CPV 45234116
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H. · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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