Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·474798-2026

Gleiserneuerung auf der Strecke bei Immenstadt im Allgäu

Bayern
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturVerkehrÖffentliche VerwaltungGleisbauBahninfrastrukturTiefbauOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€2.3M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Erneuerung von Gleisanlagen auf der Strecke bei Immenstadt im Allgäu aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Bahninfrastruktur. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

VB_Gleiserneuerung Allgäu- Immenstadt Strecke; 5362

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) plant die Erneuerung von Gleisanlagen auf einer Bahnstrecke im Bereich Immenstadt im Allgäu. Bei diesem Bauvorhaben geht es darum, die bestehende Schieneninfrastruktur instand zu setzen oder zu modernisieren, um den sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten. Da es sich um ein technisches Infrastrukturprojekt handelt, ist eine entsprechende Zertifizierung für Arbeiten im Gleisbereich erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VB_Gleiserneuerung Allgäu- Immenstadt Strecke; 5362

VB_Gleiserneuerung Allgäu- Immenstadt Strecke; 5362

CPV 45234116
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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