Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Mai 2023

TED·531971-2026

Gleisbauarbeiten und Weichenerneuerung im Bereich Weil am Rhein und Basel Badischer Bahnhof

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungGleisbauBahninfrastrukturVerkehrswegebauOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Gleisbauarbeiten für die östliche Gleistrasse sowie den Umbau des Bahnhofs Weil und einen Weichenwechsel im Bahnhof Basel Badischer Rangierbahnhof aus. Es handelt sich um infrastrukturelle Baumaßnahmen im Bereich der Strecke 4280. Ein konkreter Zeitrahmen oder Gesamtwert wurde in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

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Los 1: Gleisbau für die Östliche Gleistrasse (Verlängerung Strecke 4280 und Umbau BF Weil Los 2: Weichenwechsel im Bf Basel Bad Rbf

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG plant umfangreiche Gleisbauarbeiten im Raum Weil am Rhein und Basel. Das Projekt umfasst zwei wesentliche Bereiche: Zum einen die Verlängerung der Strecke 4280 sowie den Umbau des Bahnhofs Weil, zum anderen den Austausch von Weichen im Basel Badischen Rangierbahnhof. Diese Maßnahmen dienen der Instandhaltung und Modernisierung der Bahninfrastruktur in der Grenzregion. Da es sich um eine Modifikationsbekanntmachung handelt, liegt der Fokus auf der Anpassung bestehender Infrastrukturprojekte.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001PfA 9.2 - VP I-06 Oberbau östl. GT Teil 3

Los 1: Gleisbau für die Östliche Gleistrasse (Verlängerung Strecke 4280 und Umbau BF Weil Los 2: Weichenwechsel im Bf Basel Bad Rbf

CPV 45234130, 45234100, 45234116
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Mai 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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