Gigabitausbau und Netzbetrieb in Köthen (Anhalt) und Südliches Anhalt

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld schreibt den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten der Städte Köthen (Anhalt) und Südliches Anhalt aus. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt und umfasst neben der Errichtung der Infrastruktur auch den Netzbetrieb für einen Zeitraum von 84 Monaten. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke.
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Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen in bisher unterversorgten Ortsteilen der Städte Köthen (Anhalt) Los 1 und Südliches Anhalt Los 2 - Erteilung von Dienstleistungskonzessionen mittels eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld sucht Telekommunikationsunternehmen für den Ausbau von Glasfasernetzen in bisher unterversorgten Ortsteilen. Das Projekt ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 betrifft Köthen (Anhalt) mit 1.274 Adressen, Los 2 betrifft Südliches Anhalt mit 1.219 Adressen. Neben dem Bau der Infrastruktur ist der Betrieb des Netzes für sieben Jahre (84 Monate) Teil des Auftrags. Ziel ist es, eine gigabitfähige Internetanbindung für die betroffenen Haushalte sicherzustellen, wobei die Vergabe über ein Auswahlverfahren zur Ermittlung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt – also der Differenz zwischen den Ausbaukosten und den erwarteten Einnahmen, die durch öffentliche Fördermittel gedeckt wird.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 TKG
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. EUR Personenschäden / 3 Mio. EUR Sachschäden)
- Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren
- Nachweis über mindestens 1 Jahr Erfahrung im Netzbetrieb
- Erklärung zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV nachzufordern. Für die Eignung der Telekommunikationsunternehmen ist im Verlauf des Teinnahmeantrages die folgende Eignung nachzuweisen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und über mind. 3.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorliegen wird. 4. Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Die Referenzen beinhalten zusätzlich die folgenden Angaben: Name des Referenzgebers, Anschrift, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Die Art der ausgeführten Leistung muss erkennen lassen, ob die Umsetzung von geförderten oder eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten und der Netzbetrieb in einem vergleichbaren Umfang erfolgt ist. Der Bezug zum referenzierten Leistungsumfang ist an dem vom TKU ausgewählten Los auszurichten. Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen, in welchen der Netzbetrieb seit mindestens 1 Jahr durchgeführt wird. 5. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise
Aufteilung in Lose
2 LoteIm Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Köthen (Anhalt) aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Südliches Anhalt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality40%
- Qualität der Backboneanbindung; - Service-Konzept und Entstörungszeiten - Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s - Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
- price60%
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet
- quality40%
- Qualität der Backboneanbindung; - Service-Konzept und Entstörungszeiten - Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s - Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
- price60%
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung