TED·318246-2026·Schließt in 21 Tagen

Gigabit-FTTB/H-Netz-Ausbau in der Gemarkung Esenshamm (Stadt Nordenham)

Landkreis WesermarschBrake, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
€1.0M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
19. Juni 2026
21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Wesermarsch sucht einen privatwirtschaftlichen Betreiber für den Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Lückenschluss-Programms. In der abgrenzbaren Gemarkung Esenshamm sollen 59 unterversorgte Adressen mit FTTB/H-Technologie erschlossen werden. Die Vertragslaufzeit beträgt rund 7 Jahre (2555 Tage), der maximale Förderbetrag (Wirtschaftlichkeitslücke) liegt bei 1 Mio. EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Insgesamt wurden im Stadtgebiet Nordenham 168 Adressen identifiziert, die nach den Förderkriterien als unterversorgt gelten. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll der Ausbau in der abgrenzbaren Gemarkung Esenshamm mit 59 Adressen erfolgen. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemarkung gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 1.000.000,00 Euro betragen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Wesermarsch vergibt den Auftrag zum Bau und Betrieb eines Glasfaseranschlusses (FTTB/H) für 59 Haushalte in der Gemarkung Esenshamm, einem Stadtteil von Nordenham. Die Adressen gelten nach den Förderkriterien als unterversorgt und sollen künftig symmetrische Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s erhalten. Das Projekt ist Teil des Lückenschluss-Programms nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 – damit sollen weiße Flecken im Breitbandnetz geschlossen werden. Der Auftragnehmer muss das Netz nicht nur bauen, sondern auch über die Vertragslaufzeit von etwa 7 Jahren betreiben. Die maximale Förderung (Wirtschaftlichkeitslücke) ist auf 1 Million Euro begrenzt.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Telekommunikationsunternehmen)
  • Erfahrung mit Errichtung und Betrieb von FTTB/H-Netzen
  • Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für Gigabit-Ausbau
  • Eignung gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0
  • Referenzen für vergleichbare Breitband-Ausbauprojekte

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Siehe Eignungskriterien Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Nordenham
€1.0M

Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Insgesamt wurden im Stadtgebiet Nordenham 168 Adressen identifiziert, die nach den Förderkriterien als unterversorgt gelten. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll der Ausbau in der abgrenzbaren Gemarkung Esenshamm mit 59 Adressen erfolgen. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemarkung gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 1.000.000,00 Euro betragen.

CPV 64200000Frist 19. Juni 20262555 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link