Gigabitausbau im Landkreis Südliche Weinstraße
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Südliche Weinstraße schreibt den geförderten Ausbau von Glasfasernetzen in fünf Losen aus. Ziel ist die Anbindung von insgesamt 7.013 unterversorgten Adresspunkten an ein Gigabitnetz mit symmetrischen Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0.
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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 zu erschließen. Der Landkreis Südliche Weinstraße hat hierzu 5 Förderbescheide erhalten. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 5. Es sollen insgesamt ca. 7013 (siebentausenddreizehn) Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, eintausendachthundertachtundsiebzig (1878), Adressen in Los 1 sechshundertzweiundzwanzig (622) Adressen in Los 2, zweitausendzweihundertsechsundneunzig (2296) Adressen in Los 3 vierhundertfünfundfünfzig (455) Adressen in Los 4 und tausendsiebenhundertzweiundsechzig (1762) Adressen in Los 5. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Landkreis Südliche Weinstraße sucht Unternehmen für den Ausbau von Glasfaser-Internetanschlüssen in unterversorgten Gebieten. Insgesamt sollen über 7.000 Adressen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde (symmetrisch) erschlossen werden. Das Projekt ist in fünf Lose unterteilt, die verschiedene Gemeinden im Landkreis abdecken. Die Finanzierung erfolgt über Investitionsbeihilfen im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes.
Aufteilung in Lose
5 LoteZiel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt eintausendachthundertachtundsiebzig (1878) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Option Böllenborn Optional sollen 109 zusätzliche Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt sechshundertzweiundzwanzig (622) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt zweitausendzweihundertsechsundneunzig (2296) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt vierhundertfünfundfünfzig (455) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt tausendsiebenhundertzweiundsechzig (1762) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung