TED·365204-2026

Wiederaufbau der Ufermauer am Steinweg in Stolberg

Nordrhein-Westfalen
Düren, Germany·Veröffentlicht 28. Mai 2026
BauleistungenWasserwirtschaftÖffentliche VerwaltungTiefbauWasserbauBetonbauOeffentliche AusschreibungInfrastruktur
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Juni 2026
-17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Wasserverband Eifel-Rur schreibt den Wiederaufbau einer Ufermauer am Steinweg in Stolberg aus. Die Bauleistung umfasst Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Stahlbetonarbeiten sowie Verblendarbeiten. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.

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Bauleistung: Wiederaufbau Ufermauern Stolberg - Wiederaufbau Ufermauer Steinweg

VergabeHero-Einschätzung

Der Wasserverband Eifel-Rur plant den Wiederaufbau einer Ufermauer in Stolberg, die vermutlich durch Hochwasserereignisse beschädigt wurde. Die Arbeiten umfassen unter anderem den Aushub von etwa 1.100 Kubikmetern Erde, die Errichtung von 110 Kubikmetern Stahlbeton sowie kleinere Pflaster- und Verblendarbeiten. Es handelt sich um ein einzelnes Bauprojekt, das durch EU-Fördermittel unterstützt wird. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eignungsnachweis gemäß § 16a EU VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 16a EU VOB/A findet Anwendung

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001GI - Wiederaufbau Ufermauer Steinweg - Stolberg

Ca. 1.100 cbm Erdarbeiten; ca. 100 qm Pflasterarbeiten; ca. 110 cbm Stahlbeton, ca. 90 qm Verblendarbeiten

CPV 45112000, 45112700, 45262310, 45262650Frist 26. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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