TED·458604-2026·Schließt in 32 Tagen

Gewerbliche Bewachung von Bundeswehr-Dienstliegenschaften in Münster

BM
Münster, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
SicherheitsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerteidigungSicherheitsdienstBewachungBundeswehrKritisOeffentliche Sicherheit
Auftragswert
~€5.3M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster schreibt die Bewachung der Liegenschaften Schlossplatz 15 und 17 aus. Der Auftrag umfasst Sicherheitsdienstleistungen mit Schusswaffeneinsatz über eine Laufzeit von vier Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere drei Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss eines Vertrages über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Dienstliegenschaften Münster Schlossplatz 15 und 17 nach VSVgV mit persönlich zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster sucht einen Sicherheitsdienstleister für die Bewachung zweier Dienstgebäude am Schlossplatz. Eine Besonderheit ist, dass das Wachpersonal mit Dienstwaffen (P8 oder Nachfolgemodell) ausgestattet sein muss, da es sich um militärisch genutzte oder sicherheitsrelevante Bereiche handelt. Der Vertrag läuft zunächst über vier Jahre, kann jedoch um weitere drei Jahre verlängert werden, was eine Gesamtlaufzeit von sieben Jahren ermöglicht. Da es sich um ein nicht offenes Verfahren handelt, findet zunächst ein Teilnahmewettbewerb statt, bei dem die Eignung der Unternehmen geprüft wird; nur die sieben am besten qualifizierten Bewerber werden zur eigentlichen Angebotsabgabe eingeladen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung zur Bewachung militärischer Liegenschaften oder kritischer Infrastrukturen
  • Erfahrung im Einsatz von bewaffnetem Sicherheitspersonal
  • Erfüllung der Anforderungen gemäß VSVgV (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit)
  • Nachweis über die durchschnittliche Anzahl der eingesetzten Wachpersonen pro Schicht

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender Bewertungsmatrix vorgenommen: + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte; + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte; + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 2 Punkte; + Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 1 Punkt. Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche - ohne Berücksichtigung von Feiertagen). Beispielrechnung: Mo- Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht und Sa/So: 5 WP Tagund Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x 3 (WP)) + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)) = 15 + 45 = 60 60 /14 (Schichten pro Woche)= 4,29 Wachaufgaben (somit 5 WP als durchschnittliche Anzahl). Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie). Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Abschluss eines Vertrages über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Dienstliegenschaften Münster Schlossplatz 15 und 17 nach VSVgV

Abschluss eines Vertrages (Laufzeit 4 Jahre; Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 3 Jahre) über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Dienstliegenschaften Schlossplatz 15 und 17 nach VSVgV mit persönlich zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell. Laufzeit des Vertrages: von 01.03.2027 bis 28.02.2031 mit der Option, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern (maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre). Wachkategorie A für beide Liegenschaften. Anforderung für die Dienstliegenschaft Schlossplatz 15: Sicherheitsüberprüfungen SÜ2 Sabotageschutz sind erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Aufsichtführenden Wachperson und fünf Torposten/ Eingreifkräften 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche im 24-Stunden-Schichtdienst. Anforderung für die Dienstliegenschaft Schlossplatz 17: Sicherheitsüberprüfungen SÜ2 Sabotageschutz sind erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Dienstaufsichtführenden Wachperson, drei Torposten/Eingreifkraft/Streife 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche und einem Torposten/Eingreifkraft/Streife 12 Std pro Tag / 5 Tage pro Woche sowohl im 12- als auch 24-Stunden-Schichtdienst.

CPV 79713000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    siehe Ausschreibungsunterlagen

    70%
  • price

    Preis für 7 Jahre

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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