TED·306114-2026

Rabattvertrag fuer Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Depemokimab

AOK Sachsen - AnhaltMagdeburg, GermanyVeröffentlicht 5. Mai 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die AOK Sachsen-Anhalt schließt einen nicht-exklusiven Rabattvertrag für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Depemokimab ab. Der Vertrag läuft über zwei Jahre vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028. Ziel ist die wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit diesem spezifischen Wirkstoff.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Es erfolgte der Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse und der GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG & Co. Die Laufzeit ist 01.05.2026 bis 30.04.2028. Mit dem Vertrag beabsichtigen die Vertragsparteien, die Versorgung mit Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Depemokimab (ATC-Code: R03DX12) wirtschaftlich zu gestalten.

VergabeHero-Einschätzung

Die AOK Sachsen-Anhalt hat einen Rabattvertrag mit dem Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline für Medikamente mit dem Wirkstoff Depemokimab abgeschlossen. Bei solchen Verträgen vereinbaren Krankenkassen und Hersteller Preisnachlässe, um die Kosten für die Arzneimittelversorgung zu senken. Dieser Vertrag ist nicht-exklusiv, was bedeutet, dass auch andere Anbieter ähnliche Vereinbarungen treffen können. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend im Mai 2026.

GesundheitswesenPharmazeutische ProdukteGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungPharmazeutische ProdukteGesundheitswesenRabattvertragKrankenkasseArzneimittelversorgung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gewährung von Rabatten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Depemokimab (ATC-Code: R03DX12)

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vereinbarung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für alle Fertigarzneimittel des Auftragnehmers mit dem Wirkstoff Depemokimab (ATC-Code: R03DX12), die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Auftraggeberin auf dem jeweils gültigen Arzneiverordnungsblatt ( z.B. Muster 16 oder Muster e16A der Vordruckvereinbarung, Anlage 2 bzw. Anlage 2b BMV-Ä) abgerechnet werden.

CPV 33600000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • unpublished

    unpublished

    -1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert