Auswahl eines Netzbetreibers für den Breitbandausbau und Betrieb in Waldenbuch

Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen sucht einen Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den langfristigen Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in Waldenbuch. Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert und zielt auf eine flächendeckende Versorgung mit Breitbanddiensten ab. Der Vertrag beginnt ab Juli 2027 und umfasst eine sehr langfristige Laufzeit.
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Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers, der ab Juli 2027 im ausgeschriebenen Projektgebiet flächendeckend marktübliche Breitbanddienste bereitstellt und das im Rahmen der Bundes- und Landesförderung errichtete NGA-Netz langfristig betreibt. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, ein funktionsfähiges und zukunftssicheres Hochgeschwindigkeitsnetz zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu betreiben. Hierbei sind – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorhandene eigene Netzinfrastrukturen sowie bestehende öffentliche Infrastrukturen zu nutzen. Darüber hinaus können Netzbestandteile Dritter angemietet werden, sofern dies zur wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens beiträgt.
Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen schreibt den Ausbau und Betrieb eines Glasfasernetzes für die Stadt Waldenbuch aus. Ein ausgewählter Netzbetreiber soll ab Juli 2027 eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet sicherstellen, wobei sowohl der Bau als auch der langfristige Betrieb des Netzes in dessen Verantwortung liegen. Das Projekt wird durch öffentliche Fördermittel unterstützt, um die digitale Infrastruktur vor Ort zukunftssicher zu gestalten. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren, bei dem vor allem die Wirtschaftlichkeitslücke, also der benötigte Zuschussbedarf, das entscheidende Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen
- Nachweis der Eignung zur Errichtung und zum Betrieb von NGA-Netzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Waldenbuch beabsichtigt, alle Bürgerinnen und Bürger im Projektgebiet mit leistungsfähigen breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Zu diesem Zweck sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung der erforderlichen Endkundendienstleistungen vergeben werden. Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen der Richtlinie des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland eine Infrastrukturförderung für den Ausbau der sogenannten „Weißen Flecken“ beantragt. Der entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits vor. Ergänzend wurde beim Land Baden-Württemberg eine Kofinanzierung auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung der Bundesförderung (VwV Breitbandmitfinanzierung) beantragt. Auch hierfür liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes vor. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers, der ab Juli 2027 im ausgeschriebenen Projektgebiet flächendeckend marktübliche Breitbanddienste bereitstellt und das im Rahmen der Bundes- und Landesförderung errichtete NGA-Netz langfristig betreibt. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, ein funktionsfähiges und zukunftssicheres Hochgeschwindigkeitsnetz zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu betreiben. Hierbei sind – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorhandene eigene Netzinfrastrukturen sowie bestehende öffentliche Infrastrukturen zu nutzen. Darüber hinaus können Netzbestandteile Dritter angemietet werden, sofern dies zur wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens beiträgt. Dem Konzessionsnehmer obliegen insbesondere folgende Leistungen und Verpflichtungen: • Planung und Errichtung der passiven Breitbandinfrastruktur einschließlich aller erforderlichen Netzkomponenten, • Installation, Inbetriebnahme und Betrieb der aktiven Netztechnik, • Sicherstellung eines leistungsfähigen und diskriminierungsfreien Netzbetriebs, • Bereitstellung marktüblicher Telekommunikationsdienste für Endkunden (insbesondere Internet-, Telefonie- und gegebenenfalls Fernsehdienste) zu marktüblichen Konditionen, • Bereitstellung diskriminierungsfreier Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis zu marktüblichen Bedingungen entsprechend den Vorgaben der Breitbandförderung. Der Netzbetrieb ist unter Beachtung der jeweils geltenden Förderbestimmungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen. Auf die Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepub-lik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 Zuwendungsbescheide E-Az.: 832.5/3-21 09BW300778 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.4/1070 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zu-wendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality15%
Realisierungszeitraum in Monaten
- quality5%
Alternative Verlegemethoden
- price80%
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung