Entsorgung und Transport von Schadstoffen am Abfallbehandlungszentrum Pößneck
Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Schadstoffen am Standort Pößneck. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Verpackungsmitteln, die Verladung, den Transport sowie die fachgerechte Verwertung oder Beseitigung gemäß Nachweisverordnung. Die Laufzeit und das Volumen sind auf eine kontinuierliche Schadstoffannahme ausgelegt.
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Die an der Schadstoffannahmestelle angenommenen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen unter Beachtung der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)“ ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer an der Schadstoffannahmestelle zu verladen und mit geeigneten Fahrzeugen zu transportieren. Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen: Verladung, Verpackungsmittel (Sammelbehältnisse bzw. Leeremballagen, Verpackungsbinder), Transport, die Bereitstellung der erforderlichen Genehmigungen, Nachweise und sonstigen Belege. Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers in die Verpackungsvorschriften des Auftragnehmers einzuweisen
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla beauftragt ein Unternehmen mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle, die an der Schadstoffannahmestelle im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck anfallen. Der Auftragnehmer stellt dabei nicht nur die notwendigen Behälter und Verpackungen bereit, sondern übernimmt auch die Verladung, den Transport sowie die rechtssichere Verwertung oder Beseitigung der Stoffe. Zudem müssen die Mitarbeiter des Auftraggebers in die korrekte Handhabung der Verpackungsvorschriften eingewiesen werden. Es handelt sich um eine spezialisierte Dienstleistung, die eine strikte Einhaltung der Nachweisverordnung erfordert.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Qualifikationsnachweis für Personal (TRGS 520 oder Eigenerklärung)
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Qualifikation für das eingesetzte Personal (Schulungsnachweise TRGS 520 oder Eigenerklärung) - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Aufteilung in Lose
1 LotDie an der Schadstoffannahmestelle angenommenen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen unter Beachtung der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)“ ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer an der Schadstoffannahmestelle zu verladen und mit geeigneten Fahrzeugen zu transportieren. Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen: Verladung, Verpackungsmittel (Sammelbehältnisse bzw. Leeremballagen, Verpackungsbinder), Transport, die Bereitstellung der erforderlichen Genehmigungen, Nachweise und sonstigen Belege. Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers in die Verpackungsvorschriften des Auftragnehmers einzuweisen
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung