Gestellung von Fachpersonal für den Strahlenschutz

Was wird ausgeschrieben
Das Helmholtz-Zentrum hereon GmbH schreibt die dauerhafte Überlassung von Strahlenschutzpersonal aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung einer Strahlenschutzfachkraft (IHK) sowie bei Bedarf eines Strahlenschutzwerkers (VGB) gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage.
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Gestellung von Mitarbeitern im Strahlenschutz
Das Helmholtz-Zentrum hereon GmbH in Geesthacht sucht externe Unterstützung für den Bereich Strahlenschutz. Konkret geht es um die Arbeitnehmerüberlassung einer qualifizierten Strahlenschutzfachkraft mit IHK-Abschluss sowie bei Bedarf eines Strahlenschutzwerkers mit VGB-Qualifikation. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren (1440 Tage) und dient der Sicherstellung des laufenden Betriebs unter Einhaltung gesetzlicher Strahlenschutzvorgaben. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien für öffentliche Aufträge erfüllen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Qualifikation als Strahlenschutzfachkraft (IHK)
- Qualifikation als Strahlenschutzwerker (VGB)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB fehlende Unterlagen können nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 Lotdauerhafte Gestellung einer Strahlenschutzfachkraft IHK und bei Bedarf eines Strahlenschutzwerkers VGB im Rahmen des Gesetzes zur Regelung von Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung