TED·442018-2026·Schließt in 30 Tagen

Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges (Schlepper) für die Straßenmeisterei Weilerswist

Nordrhein-Westfalen
Euskirchen, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
DienstleistungenFahrzeugbeschaffungÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturWinterdienstStrassenbauFahrzeugmieteOeffentliche VerwaltungKommunaltechnik
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt die Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges für die Straßenmeisterei Weilerswist aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Sicherstellung des Winterdienstes. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 29. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges - Schlepper 1- SM Weilerswist

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung eines speziellen Winterdienstfahrzeugs, konkret eines Schleppers, für die Straßenmeisterei in Weilerswist. Das Fahrzeug wird benötigt, um den Winterdienst auf den Straßen in der Region Ville-Eifel sicherzustellen. Da es sich um eine spezifische Anmietung oder Gestellung handelt, müssen Bieter sicherstellen, dass das Fahrzeug die technischen Anforderungen für den Wintereinsatz erfüllt. Der Auftrag ist als offenes Verfahren ausgeschrieben, was bedeutet, dass sich jedes interessierte Unternehmen bewerben kann.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges - Schlepper 1- SM Weilerswist

Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges - Schlepper 1- SM Weilerswist - siehe Ausschreibungsunterlagen -

CPV 90620000, 34143000Frist 29. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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