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Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges für die Straßenmeisterei Blankenheim

Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Ville-EifelEuskirchen, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt die Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges für die Straßenmeisterei Blankenheim aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Sicherstellung der Winterdienstkapazitäten in der Region Euskirchen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung eines entsprechenden LKW-Fahrzeugs.

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Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges - LKW 2 - SM Blankenheim

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung eines Winterdienstfahrzeugs, das in der Straßenmeisterei Blankenheim eingesetzt werden soll. Das Fahrzeug wird benötigt, um die Räum- und Streupflichten auf den Straßen in der Region Ville-Eifel während der Wintermonate zu erfüllen. Da keine detaillierten Angaben zur Vertragslaufzeit vorliegen, ist von einer saisonalen oder mehrjährigen Bereitstellung auszugehen, wie sie bei kommunalen Winterdiensten üblich ist. Interessierte Unternehmen sollten über Erfahrung in der Bereitstellung von Spezialfahrzeugen für den Winterdienst verfügen.

DienstleistungenTransport und LogistikÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturWinterdienstStrassenbauNutzfahrzeugeOeffentliche VerwaltungLogistik
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges - LKW 2 - SM Blankenheim

Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges - LKW 2 - SM Blankenheim siehe Ausschreibungsunterlagen

CPV 90620000, 34143000Frist 28. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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