Beratung und Betreuung für Flüchtlinge im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld vergibt die gesonderte Beratung und Betreuung für Flüchtlinge nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um soziale Dienste im Bereich der Flüchtlingsbetreuung mit einem Los. Das Auftragsvolumen ist nicht explizit genannt.
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Gesonderte Beratung und Betreuung für Flüchtlinge
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld vergibt einen Auftrag zur gesonderten Beratung und Betreuung von Flüchtlingen nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Der Auftrag richtet sich an Personen, die in Übergangswohnheimen im Landkreis leben und nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes betreut werden müssen. Es handelt sich um soziale Dienste zur Integration und Unterstützung von Schutzsuchenden in einer ländlichen Region Sachsen-Anhalts. Der Auftrag umfasst voraussichtlich eine mehrjährige Betreuungsleistung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung in der Flüchtlingsberatung und -betreuung
- Kenntnisse des Aufnahmegesetzes Sachsen-Anhalt
- Nachweis sozialer Dienstleistungen im öffentlichen Sektor
- Eignung für soziale Dienste gemäß den einschlägigen Vergabevorschriften
- Fähigkeit zur Betreuung von Personen in Übergangswohnheimen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGesonderte Beratung und Betreuung ÜWH von Personen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach § 1 Abs. 1 S. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt (AufnG)
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert