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Medientechnik und Sprachalarmierung für die Stadthalle Görlitz

Stadtverwaltung GörlitzGörlitz, GermanyVeröffentlicht 12. Juni 2026
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Juni 2026
7 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Görlitz schreibt im Rahmen der Gesamtsanierung der Stadthalle das Los 60 für Medientechnik und Sprachalarmierung aus. Der Auftrag umfasst die Installation von Audio- und Videotechnik sowie einer Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 für den Großen und Kleinen Saal. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 60 – Medientechnik und Sprachalarmierung | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Görlitz sucht einen Fachbetrieb für die medientechnische Ausstattung ihrer Stadthalle. Das Projekt umfasst die Installation einer komplexen Sprachalarmanlage mit rund 400 Lautsprechern sowie moderner Beschallungstechnik für den Großen und Kleinen Saal. Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, müssen die Anlagen hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, wobei die Einreichung eines vollständig verpreisten Leistungsverzeichnisses zwingend erforderlich ist.

IT-DienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungKultur und FreizeitMedientechnikSicherheitstechnikOeffentliche VerwaltungSanierungVeranstaltungstechnik
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Einreichung des verpreisten Leistungsverzeichnisses
  • Einreichung des ausgefüllten Angebotsschreibens
  • Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU
  • Einhaltung der Norm DIN VDE 0833-4

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. Klarstellung: Gemäß § 16a VOB/A EU werden durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachgefordert, bzw. können diese durch den Bieter vervollständigt oder korrigiert werden. Weiterhin können durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende oderunvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise nachgefordert, bzw. vervollständigt werden. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren gelten die Ausschlussgründe gem. § 16 VOB/A EU.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gesamtsanierung Stadthalle | Los 60 – Medientechnik und Sprachalarmierung

Errichtung von Anlagen der Audio-/ Videotechnik für die Stadthalle Görlitz. Die Anlagen sind für eine multifunktionale Nutzung des Großen Saales sowie des Kleinen Saales konzipiert. Die audio-/ videotechnischen Anlagen bestehen im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: - Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 mit ca. 400 Lautsprechern einschließlich zugehöriger Hauptbeschallung im Großen Saal über Line-Arrays - Beschallungsanlagen für den Großen Saal, Kleinen Saal und mobile Anlagen - Mikrofontechnik mit digitalen Funk- Anlagen mit insgesamt 16 Kanälen, drahtgebundene Mikrofone - Digitale Mischpulte, Dante- Netzwerke zur Audio- Signalverteilung - Hörgeschädigtenanlagen mit Induktionsschleifen und Auracast - Datennetzwerke Ethernet - Mediensteuerung mit Touchpanels - Bühnenmitschau mit Kameras und 12G-SDI- Signalübertragung über Video- Matrix - Videoprojektion mit Projektoren, Bildwänden, Signalübertragung über IP-Netzwerk mit SDVoE - Digital Signage mit Management Software, Türschildern und Displays - Intercom- Anlage mit Sprechstellen, Funk- Intercom, Durchruf und Bühnenmithören - Eine Hauptverteilung und 5 Unterverteilungen Audio/ Video Für die Audio-/ Videotechnik wird eine komplette passive Infrastruktur aus 54 Steckfeldern in 19“-Schränken, 65 Versatzkästen, ca. 50.000m Kabeln und Leitungen, 4 Federleitungstrommeln sowie Trassen, Rohren und Kanälen geschaffen. Des Weiteren ist für die Sprachalarmierung ein Instandhaltungsvertrag für 4 Jahre anzubieten und für die Medientechnik ist ebenfalls für 4 Jahre ein Wartungsvertrag anzubieten.

CPV 45312000, 45317000Frist 18. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen (s. Formblatt 213, Pkt 4) sowie den Instandhaltungskosten gemäß Vertragsmuster -44-117_26 Instandhaltungsvertrag Sprachalarmierung- und den Wartungskosten gemäß Vertragsmuster - 44-117_26 Wartungsvertrag Medientechnik - für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link
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