Gesamtplanung Neugestaltung Bahnhofplatz Kempten
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Kempten (Allgäu) vergibt die Gesamtplanung für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI beauftragt, voraussichtlich folgen stufenweise die Leistungsphasen 3 bis 9. Die geschätzten Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme liegen bei etwa 9,0 Mio. EUR (Kostengruppen 100 bis 700). Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen.
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Die Stadt Kempten (Allgäu) plant die Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Kempten. Der Kemptener Hauptbahnhof mit Bahnhofplatz und Parkplatz liegt im Süden der Stadt Kempten am Mittleren Ring und wurde mit Parkplätzen, Bushaltestellen und einem Taxistand in den 1960er Jahren an den Stadtring Kemptens angeschlossen. Der unmittelbare Vorplatzbereich soll nun unter Berücksichtigung aller funktionalen und verkehrlichen Erfordernisse zu einem ansprechenden öffentlichen Stadtraum umgestaltet werden. Die Beauftragung der Gesamtplanung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 stufenweise und ggf. zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs in Bauabschnitten beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch Besondere Leistungen. Im Verhandlungsverfahren werden Lösungsvorschläge von den Bietern abgefragt. Allen Bietern, die ein bedingungsgemäßes Angebot und einen bedingungsgemäßen Lösungsvorschlag einreichen, jedoch den Auftrag nicht erhalten, wird für den Lösungsvorschlag eine Vergütung in Höhe von 32.500 € einschließlich MwSt. gewährt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 9,0 Mio. € angenommen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Oktober 2026 erfolgen. Der Abschluss der Maßnahme Ende 2029 erfolgen.
Die Stadt Kempten (Allgäu) sucht einen Planer für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes am Hauptbahnhof. Der Vorplatz soll zu einem ansprechenden öffentlichen Stadtraum umgestaltet werden, wobei alle funktionalen und verkehrlichen Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Die Planungsleistungen werden in mehreren Stufen vergeben: Zunächst erhalten die beauftragten Planer die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung), später voraussichtlich auch die weiteren Phasen bis zur Objektüberwachung. Die geschätzten Baukosten für das Gesamtprojekt liegen bei etwa 9 Millionen Euro, die Bauzeit ist bis Ende 2029 vorgesehen. Für nicht berücksichtigte Bieter, die einen ordnungsgemäßen Lösungsvorschlag einreichen, ist eine Vergütung von 32.500 Euro vorgesehen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123 bis 126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz
- Nachweis vergleichbarer Planungsleistungen im öffentlichen Bereich
- Fähigkeit zur Erbringung aller HOAI-Leistungsphasen 1-9
- Lösungsvorschlag im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erforderlich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschreibung siehe Ziffer 2.1
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price30%
Bei Kriterium Honorarangebot erfolgt die Punktevergabe, wie folgt: Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 50 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht.
- quality40%
Beim Kriterium Lösungsvorschlag können zwischen 0 (ungenügend) und 5 (sehr gut) Punkte erreicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt jeweils im Vergleich zueinander. Dem Auftraggeber kommt es dabei auf eine möglichst gute Nutzbarkeit des Bahnhofsplatzes durch alle Verkehrsteilnehmer an.
- quality30%
Beim Kriterium Lösungsvorschlag können zwischen 0 (ungenügend) und 5 (sehr gut) Punkte erreicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt jeweils im Vergleich zueinander. Dem Auftraggeber kommt es dabei auf eine Gestaltung der Überdachungen und Einbauten an, die einerseits der jeweiligen Funktion angemessen ist und andererseits angemessen repräsentativ wirkt.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung