TED·304569-2026

Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Marksburgschule

Rheinland-Pfalz
St. Goarshausen, Germany·Veröffentlicht 5. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungGeruestbauOeffentliche VerwaltungSchulsanierungBauleistungenBaustelleneinrichtung
Auftragswert
€49k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
1. Juni 2026
-42 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley schreibt Gerüstbauarbeiten für den 3. Bauabschnitt der Sanierung der Marksburgschule aus. Der Auftrag umfasst die Baustelleneinrichtung, die Erstellung von 1400 Quadratmetern Arbeitsgerüst sowie die Aufstellung von 118 Metern Bauzaun. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 1. Juni 2026.

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- 1 St. Baustelleneinrichtung - 1400 qm Arbeitsgerüst - 118 m Bauzaun

VergabeHero-Einschätzung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley sucht einen Fachbetrieb für Gerüstbauarbeiten im Rahmen der Schulsanierung der Marksburgschule. Konkret geht es um die Bereitstellung der Baustelleneinrichtung, den Aufbau von 1400 Quadratmetern Arbeitsgerüst sowie die Sicherung des Geländes durch 118 Meter Bauzaun. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem der Preis das ausschlaggebende Zuschlagskriterium ist. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben mitbringen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eignungsnachweis gemäß § 16a VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

nach § 16a VOB/A

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gerüstbauarbeiten
€49k

Gerüstbauarbeiten

CPV 45210000Frist 1. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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