Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Grundschule und des ehemaligen Amtsgerichts Lützen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.03.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
6.504.985,44 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt LützenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
12.02.2025
Bekanntmachungsnummer
94122-2025
Verfahrensnummer
fda73cb7-4558-4ce8-8e46-17636b2ef658
CPV-Codes
45262100 · Gerüstarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Lützen beauftragt Gerüstbauarbeiten im Rahmen der baulichen und energetischen Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Amtsgerichts in Lützen, Sachsen-Anhalt, das künftig als Teil des Grundschulstandorts genutzt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem Arbeits- und Schutzgerüste mit 2.375 m², Fassadengerüste, Wetterschutzdächer mit 650 m², Raumgerüste mit 300 m³, vier Gerüsttreppentürme, 53 Belagverbreiterungen sowie Dachfanggerüste, Auffangnetze und Gerüstbekleidungen.

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Leistungsbeschreibung

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 3: Gerüstbauarbeiten317.865,75 EUR

    Arbeits- und Schutzgerüste, 2.375m² , Fassadengerüste Abschnitt 1, 2, 3 53.750 m²/Wo Wetterschutzdächer, 650m², Wetterschutzdach Abschnitt 1 und 2 9.400 m²/Wo Raumgerüste, 300m³, Treppenräume inkl. Gebrauchsüberlassung 7.800 m³/Wo Gerüsttreppentürme, 4 Stück, DIN EN 12811-1 inkl. Gebrauchsüberlassung 200 St/Wo Belagverbreiterung als Lastpodest 53 Stück, Aufbau und Gebrauchsüberlassung 2.725 St/Wo Schutzvorrichtungen, 225m, Dachfanggerüste, Auffangnetze, Gerüstbekleidung 27.500 m²/Wo

    Frist: 17.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstöße gegen nationale Gesetze und Verordnungen auf den das Vergabeverfahren begründet ist. Die Anlage "Abschließende Liste- VOB" für dieses Verfahren ist anzuwenden.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstöße gegen nationale Gesetze und Verordnungen auf den das Vergabeverfahren begründet ist. Die Anlage "Abschließende Liste- VOB" für dieses Verfahren ist anzuwenden.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 04.09.2026AuftragsänderungBekanntmachung 611082-2026
  2. 24.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 404674-2025
Vergleichbare Verfahren250vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag73 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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ASAndreas Süß Gerüstbau GmbHSchwarzenberg/Erzgebirge3004.09.202691 Tsd. €steigend
LGLehner Gerüsttechnik GmbHRegensburg3014.08.2026416 Tsd. €steigend
FSFranz Selg Putz-Stuck-Trockenbau GmbHRiedlingen3006.07.202627 Tsd. €steigend
GBGerüstbautechnik Bosch GmbH & Co. KGAldenhoven2007.09.202641 Tsd. €steigend
HGHess Gerüstbau GmbHGroß Bieberau2021.08.202659 Tsd. €steigend
W+Walke + Acker GmbHWallenhorst2010.08.2026298 Tsd. €steigend
EGEisenberger Gerüstbau GmbHEisenberg2003.08.2026229 Tsd. €steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (49) · Nordrhein-Westfalen (35) · Sachsen-Anhalt (22) · Baden-Württemberg (22) · Niedersachsen (20) · Hessen (17)
SLStadt LützenLützen907.08.2026
S|SBH | Schulbau HamburgHamburg802.07.2026
SSStadt SolingenSolingen414.07.2026
LBLand Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin425.06.2026
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Laufende Rahmenverträge

bundesweit
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    04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
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  • Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an GebäudenHees + Knoll Dachtechnik GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
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Stadt Lützen

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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 10 seit 2025Spitze KW 19 · 2026 · 7

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

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KGKlinger Glas- und Fensterbau GmbH128.07.2026291 Tsd. €
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EGEisenberger Gerüstbau GmbH128.05.2025145 Tsd. €

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07.08.2026Sanierung der Fenster und Außentüren der Grundschule LützenVergebenKGKlinger Glas- und Fensterbau GmbH291 Tsd. €
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12.02.2025Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Grundschule und des ehemaligen Amtsgerichts LützenVergebenEGEisenberger Gerüstbau GmbH145 Tsd. €

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