Gerüstbauarbeiten für Schulgebäude und Pausenaula
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.12.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Traunstein
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- CPV-Codes
- Gerüstarbeiten (45262100)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 691512-2024
- Verfahrensnummer
- 4168f080-d985-49e5-89b0-78f1a808b230
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Traunstein schreibt Gerüstbauarbeiten für ein Hauptgebäude, ein Nebengebäude sowie eine Pausenaula aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Stützkonstruktionen mit unterschiedlichen Standzeiten von bis zu 40 Wochen. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich der Instandsetzung oder Sanierung.
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Leistungsbeschreibung
Arbeits- und Schutzgerüst mit Stützkonstruktion und Ballastierung am Hauptgebäude ca. 3.700m² zzgl. 7.700m³Stützkonstruktion. Standzeit ca. 40Wochen Ca. 270m² Schutzgerüst mit Ortgang- und Trauf-Seitenschutz am Nebengebäude zzgl. Stützkonstruktion von ca. 1.000m³. Standzeit ca. 6 Wochen Raumgerüst Pausenaula Raumgerüst mit ca. 890m³ zzgl. 80m²Arbeitsbühne Standzeit ca. 12 Wochen
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gerüstbauarbeiten
Arbeits- und Schutzgerüst mit Stützkonstruktion und Ballastierung am Hauptgebäude ca. 3.700m² zzgl. 7.700m³Stützkonstruktion. Standzeit ca. 40Wochen Ca. 270m² Schutzgerüst mit Ortgang- und Trauf-Seitenschutz am Nebengebäude zzgl. Stützkonstruktion von ca. 1.000m³. Standzeit ca. 6 Wochen Raumgerüst Pausenaula Raumgerüst mit ca. 890m³ zzgl. 80m²Arbeitsbühne Standzeit ca. 12 Wochen
Frist: 12.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gerüstbauarbeiten
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 07.07.2026AuftragsänderungBekanntmachung 466616-2026
- 17.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 105197-2025
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