Gerüstarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Nalbach schreibt Gerüstarbeiten für den Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach aus. Das Bauvorhaben umfasst einen eingeschossigen Massivbau mit einer Grundfläche von ca. 1.900 m² und verschiedenen Dachkonstruktionen. Die Ausführungsdauer für die Gerüstarbeiten ist mit 141 Tagen angesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gerüstarbeiten - Neubau Kita Nalbach-Piesbach Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer eingeschossigen Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach der Gemeinde Nalbach. Das Baugrundstück befindet sich in der Hauptstraße in Piesbach hinter einer bestehenden Wohnbebauung. Zwischen den Hausnummern 9 und 13 gibt es eine Baustellenzufahrt, über welche das Grundstück erschlossen wird.
Die Gemeinde Nalbach plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen und sucht hierfür einen Dienstleister für die notwendigen Gerüstarbeiten. Das Gebäude wird als eingeschossiger Massivbau mit einer Grundfläche von etwa 1.900 Quadratmetern errichtet und weist eine Kombination aus Sattel- und Flachdächern auf. Die Arbeiten sind auf eine Dauer von 141 Tagen ausgelegt. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Eignung gemäß GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Keine Ausschlussgründe wie Insolvenz oder schwere Verfehlungen
- Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Aufteilung in Lose
1 LotBei dem eingeschossige Baukörper mit einer Grundfläche von etwa 1.900 m2 handelt es sich um ein Massivbauwerk aus Kalksandstein mit Wärmedämmverbundsystem und Putzfassade. Das Satteldach wird zum größten Teil als Nagelbinder- und Kaltdach ausgeführt. Lediglich der vordere Gebäudeteil, in dem sich die Technikebene befindet, ist als gedämmtes Sparrendach mit Gaube geplant. Im Bereich der Bistros und dem Mehrzweckraum wird es zwei Teilbereiche geben, welche als Flachdach ausgebildet werden. Im Inneren des Gebäudes werden sowohl Kindergarten- als auch Krippengruppen untergebracht, sodass eine altersübergreifende Betreuung gewährleistet ist. Die Raumstruktur folgt dabei einem funktionalen Konzept, das den Anforderungen einer zeitgemäßen frühkindlichen Bildungseinrichtung gerecht wird. (näheres siehe Leistungsverzeichnis)
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung