Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Jawurek GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

24. März 2025

TED·532923-2026

Errichtung eines Fassadengerüsts und eines provisorischen Treppenturms

Bayern
Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
BauleistungenSozialwesenBauwirtschaftGeruestbauBauleistungenFluchtwegFassadengeruestSoziale Einrichtung
Auftragswert
~€25k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Verein Hilfe für das lernbehinderte Kind im Landkreis Wunsiedel i. F. e.V. schreibt die Errichtung eines Fassadengerüsts für einen Anbau sowie eines provisorischen Treppenturms als Fluchtweg aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Bauleistungen. Ein Zeitrahmen ist nicht explizit angegeben.

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Fassadengerüst für den Anbau; Provisorischer Treppenturm als Fluchtweg

VergabeHero-Einschätzung

Der Verein Hilfe für das lernbehinderte Kind im Landkreis Wunsiedel i. F. e.V. benötigt für einen geplanten Anbau ein Fassadengerüst sowie einen provisorischen Treppenturm, der als Fluchtweg dienen soll. Die Ausschreibung umfasst diese Bauleistungen als ein einzelnes Paket. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Gerüstbauunternehmen, die in der Lage sind, sowohl die Fassadeneinrüstung als auch die sicherheitsrelevanten Treppenkonstruktionen fachgerecht zu errichten. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Gerüst

Fassadengerüst für den Anbau; Provisorischer Treppenturm als Fluchtweg

CPV 45000000, 45262100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Angebotspreis mit einer Gewichtung von 100%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. März 2025
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Jawurek GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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