Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene) für Feuerwehren
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beschafft einen Gerätewagen Hygiene als Neufahrzeug zur Unterstützung der Feuerwehren im Kreisgebiet bei Hygienemaßnahmen nach Feuerwehreinsätzen. Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt: Fahrgestell mit Auf- und Ausbau (Los 1), feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) sowie ein Rollcontainer (Los 3). Die Lieferzeit beträgt maximal 32 Monate nach Auftragseingang.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt die Beschaffung eines Gerätewagens Hygiene (GW-Hygiene) als Neufahrzeug zur Unterstützung der Feuerwehren im Kreisgebiet bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen nach Feuerwehreinsätzen. Die Beschaffung umfasst das Fahrgestell mit Auf- und Ausbau (Los 1), die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) sowie einen Rollcontainer (Los 3).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-126 GWB
- Einhaltung der Ausschlussregelungen nach § 57 und § 60 VGV
- Nachweis der Bonität und Fachkunde für Fahrzeuglieferungen
- Bieter müssen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht ausgeschlossen sein
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Datei E1) für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder mit seinem Angebot einzureichen. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VGV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden. Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Lieferung Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis. Die Lieferzeit des Fahrzeuges inkl. Auf- und Ausbau beträgt max. 32 Monate nach Auftragseingang.
Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Die Lieferung des Loses 2 erfolgt in Abhängigkeit von der Vergabe und Umsetzung von Los 1 (Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau). Die genaue Lieferadresse sowie der konkrete Lieferzeitpunkt kann erst nach Zuschlagserteilung für Los 1 durch den Auftraggeber mitgeteilt werden. Für das Los 2 ist von einer maximalen Lieferzeit von 32 Monaten auszugehen.
Lieferung von Rollcontainern
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- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung