Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€15k

Zuschlag am

7. Apr. 2025

TED·491046-2026

Geotechnische Fremdüberwachung für den Bau eines Flutungspolders bei Außig an der Elbe

IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftGeotechnikHochwasserschutzIngenieurleistungenBauueberwachungWasserbau
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen schreibt die geotechnische Fremdüberwachung für den Bau eines gesteuerten Flutungspolders bei Außig an der Elbe aus. Der Auftrag umfasst besondere Leistungen gemäß § 3 HOAI 2021 im Rahmen der Instandsetzung des Hochwasserschutzdeiches zwischen km 2+200 und km 4+478. Es handelt sich um eine spezialisierte ingenieurtechnische Dienstleistung zur Überwachung geotechnischer Maßnahmen.

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Los 2 geotechnische Fremdüberwachung besondere Leistungen gemäß § 3 HOAI 2021 der geotechnischen Fremdüberwachung

VergabeHero-Einschätzung

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen sucht einen Dienstleister für die geotechnische Fremdüberwachung bei einem Hochwasserschutzprojekt an der Elbe. Konkret geht es um die Überwachung der Bauarbeiten für einen gesteuerten Flutungspolder bei Außig sowie die Instandsetzung eines Deichabschnitts zwischen Seydewitz und Paußnitz. Der Auftragnehmer erbringt dabei besondere ingenieurtechnische Leistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Überwachung stellt sicher, dass die geotechnischen Anforderungen während der Bauphase fachgerecht umgesetzt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Los 2 geotechnische Fremdüberwachung

besondere Leistungen gemäß § 3 HOAI 2021 der geotechnischen Fremdüberwachung

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Apr. 2025
    Zuschlag erteilt
    €15k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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