Geotechnische Fachplanung und Schadstoffgutachten für Kläranlage
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt geotechnische und geologische Gutachten sowie Schadstoffuntersuchungen für ein Kläranlagenbauwerk aus. Der Auftrag umfasst zudem die Erstellung von Vergabeunterlagen, Erkundungs- und Verkehrskonzepten unter Anwendung der BIM-Methodik. Die Leistung wird als ein Los vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die geotechnische Fachplanung, die Aufstellung von geologischen Gutachten sowie das Schadstoffgutachten (inklusive Rückbau-, Verwertungs-, Wiederverwendungs- und Entsorgungskonzept) für das Bauwerk Kläranlage. Erstellen von Vergabeunterlagen sowie eines Erkundungs- und eines Verkehrskonzepts. Zudem erfolgt die Projektabwicklung mittels der BIM-Methode.
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die fachliche Begleitung eines Bauprojekts an einer Kläranlage. Dabei geht es um geologische Gutachten, die Analyse von Schadstoffen sowie die Erstellung von Konzepten für den Rückbau und die Entsorgung. Ein besonderer Fokus liegt auf der digitalen Planungsmethode BIM (Building Information Modeling), bei der alle Bauwerksdaten in einem digitalen Modell zusammengeführt werden. Zudem müssen die Unterlagen für die spätere Ausschreibung der Bauarbeiten vorbereitet werden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotBoden- und Schadstoffgutachten
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung