Generikarabattverträge für Fertigarzneimittel (106 wirkstoffbezogene Lose)
Was wird ausgeschrieben
Die GWQ ServicePlus AG schreibt 106 wirkstoffbezogene Fachlose für Generikarabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aus. Für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen (Hauptversorger/Ersatzversorger) nach dem Kaskadenprinzip geschlossen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (Zuschlagskriterium: 100 %). Die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Die GWQ ServicePlus AG aus Düsseldorf vergibt im Auftrag verschiedener Krankenkassen Generikarabattverträge für 106 verschiedene Wirkstoffe — das sind Rahmenvereinbarungen, bei denen pharmazeutische Unternehmen Rabatte auf ihre Nachahmerpräparate (Generika) gewähren, damit die Krankenkassen Kosten sparen. Die Ausschreibung ist in 106 einzelne Fachlose aufgeteilt, wobei jedes Los einen oder mehrere Wirkstoffe (z. B. Amitriptylin, Diclofenac, Methotrexat) umfasst und pro Los bis zu drei Anbieter (Hauptversorger und Ersatzversorger) zum Zuge kommen können. Die Verträge regeln die Lieferung von Fertigarzneimitteln an die teilnehmenden Krankenkassen. Bieter müssen die Eignungskriterien nach § 123 GWB erfüllen, und der Zuschlag erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach § 123 Abs. 1 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachweis der pharmazeutischen Unternehmerqualifikation
- Rahmenvereinbarung mit Kaskadenprinzip (bis zu 3 Anbieter pro Los)
- Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
- Preisgebot als einziges Zuschlagskriterium
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB keine
Aufteilung in Lose
106 LoteAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung