Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: OmniVision GmbH +19 weitere

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·453942-2026

Rabattvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel und versorgungsrelevante Wirkstoffe

BB
Wuppertal, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
GesundheitswesenPharmazeutische ErzeugnisseGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungPharmaGesundheitswesenRabattvertraegeArzneimittelOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€45M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die BARMER schreibt den Abschluss von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für eine Vielzahl von antibiotikahaltigen Arzneimitteln sowie versorgungsrelevante Medikamente aus. Die Ausschreibung ist in 56 Lose unterteilt, die jeweils spezifische Wirkstoffe und Versorgungsgebiete abdecken. Ziel ist die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und die Bekämpfung von Lieferengpässen durch ein Mehrpartnermodell.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß §130a Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für bestimmte Fertigarzneimittel. Startzeitpunkte und jeweilige Laufzeiten der Lose sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Krankenkasse BARMER sucht Pharmaunternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für verschiedene Antibiotika und andere kritische Arzneimittel. Diese Verträge sollen helfen, Lieferengpässe zu vermeiden und die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Ausschreibung umfasst 56 einzelne Lose, die nach Wirkstoffen und geografischen Versorgungsbereichen (EU-weit oder weltweit) gegliedert sind. Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere Wirkstoffgruppen bewerben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BARMER Beschaffung und Vergabe)

Lose

Aufteilung in Lose

56 Lote
LOT-0001Amoxicillin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 1a

CPV 33600000
LOT-0002Amoxicillin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 1b

CPV 33600000
LOT-0003Amoxicillin + Clavulansäure (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 2a

CPV 33600000
LOT-0004Amoxicillin + Clavulansäure (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 2b

CPV 33600000
LOT-0005Azithromycin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 3a

CPV 33600000
LOT-0006Azithromycin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 3b

CPV 33600000
LOT-0007Betamethason dipropionat + Gentamicin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 4a

CPV 33600000
LOT-0008Betamethason dipropionat + Gentamicin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 4b

CPV 33600000
LOT-0009Cefaclor (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 5a

CPV 33600000
LOT-0010Cefaclor (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 5b

CPV 33600000
LOT-0011Cefpodoxim (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 6a

CPV 33600000
LOT-0012Cefpodoxim (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 6b

CPV 33600000
LOT-0013Cefuroxim (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 7a

CPV 33600000
LOT-0014Cefuroxim (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 7b

CPV 33600000
LOT-0015Ciprofloxacin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 8a

CPV 33600000
LOT-0016Ciprofloxacin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 8b

CPV 33600000
LOT-0017Clarithromycin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 9a

CPV 33600000
LOT-0018Clarithromycin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 9b

CPV 33600000
LOT-0019Clindamycin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 10a

CPV 33600000
LOT-0020Clindamycin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 10b

CPV 33600000
LOT-0021Doxycyclin > 50 mg (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 11a

CPV 33600000
LOT-0022Doxycyclin > 50 mg (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 11b

CPV 33600000
LOT-0023Doxycyclin ≤ 50 mg (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 12a

CPV 33600000
LOT-0024Doxycyclin ≤ 50 mg (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 12b

CPV 33600000
LOT-0025Fosfomycin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 13a

CPV 33600000
LOT-0026Fosfomycin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 13b

CPV 33600000
LOT-0027Fusidinsäure (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 14a

CPV 33600000
LOT-0028Fusidinsäure (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 14b

CPV 33600000
LOT-0029Fusidinsäure + Betamethason (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 15a

CPV 33600000
LOT-0030Fusidinsäure + Betamethason (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 15b

CPV 33600000
LOT-0031Levofloxacin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 16a

CPV 33600000
LOT-0032Levofloxacin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 16b

CPV 33600000
LOT-0033Linezolid (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 17a

CPV 33600000
LOT-0034Linezolid (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 17b

CPV 33600000
LOT-0035Metronidazol (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 18a

CPV 33600000
LOT-0036Metronidazol (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 18b

CPV 33600000
LOT-0037Moxifloxacin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 19a

CPV 33600000
LOT-0038Moxifloxacin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 19b

CPV 33600000
LOT-0039Ofloxacin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 20a

CPV 33600000
LOT-0040Ofloxacin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 20b

CPV 33600000
LOT-0041Pamidronsäure dinatrium (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 21a

CPV 33600000
LOT-0042Pamidronsäure dinatrium (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 21b

CPV 33600000
LOT-0043Phenoxymethylpenicillin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 22a

CPV 33600000
LOT-0044Phenoxymethylpenicillin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 22b

CPV 33600000
LOT-0045Posaconazol (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 23a

CPV 33600000
LOT-0046Posaconazol (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 23b

CPV 33600000
LOT-0047Roxithromycin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 24a

CPV 33600000
LOT-0048Roxithromycin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 24b

CPV 33600000
LOT-0049Tamoxifen (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 25a

CPV 33600000
LOT-0050Tamoxifen (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 25b

CPV 33600000
LOT-0051Tobramycin (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 26a

CPV 33600000
LOT-0052Tobramycin (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 26b

CPV 33600000
LOT-0053Trimethoprim + Sulfamethoxazol (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 27a

CPV 33600000
LOT-0054Trimethoprim + Sulfamethoxazol (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 27b

CPV 33600000
LOT-0055Vancomycin-Standard (EU)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 28a

CPV 33600000
LOT-0056Vancomycin-Standard (Welt)

Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 28b

CPV 33600000
Bewertung

Zuschlagskriterien

56 Kriterien
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt- ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
  • price

    Rabatt-ApU

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an OmniVision GmbH +19 weitere

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero