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Generalunternehmerleistungen für die Sanierung eines Wohngebäudes mit 24 Wohnungen in München

Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, GermanyVeröffentlicht 30. Apr. 2026
Auftragswert
~€6.0M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
8. Juni 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergibt Generalunternehmerleistungen für die Sanierung des Wohngebäudes 326 in der Wikingerstraße 25-29 in München-Perlach. Das bestehende Gebäude mit 18 Wohnungen wird modernisiert, zusätzlich entstehen 6 neue Wohnungen im Dachgeschoss. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.390 m² Wohnfläche in 3 Vollgeschossen und dem Dachgeschoss. Die Maßnahmen umfassen Fassadensanierung, Innenausbau, Erneuerung der haustechnischen Anlagen, barrierearmen Umbau im Erdgeschoss sowie Vorbereitung für PV-Anlagen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Bauherr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat sich die Aufgabe gestellt im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme das Wohngebäude 326 im Perlacher Forst, Wikingerstraße 25-29 mit aktuell 18 Bestandswohnungen zu modernisieren sowie mit dem Dachgeschossneubau 6 zusätzliche Wohnungen im Dachgeschoss zu schaffen. Für das Gebäude sollen in den 3 Vollgeschossen sowie dem Dachgeschoss ~2.390 m² vermietbarer Wohnfläche modernisiert werden bzw. neu entstehen. Durch den geplanten Dachneubau, dem Abbruch der vorhandenen - und Neubau größerer Balkone, Modernisie-rungsarbeiten in den Bestandswohnungen, Vorrüstung von PV-Anlagen auf dem Dach uvm. ist ein moderner Wohnstandard das Ziel. Die Modernisierungsmaßnahmen umfassen dabei insbesondere eine Fassadensanierung, Innenausbauarbeiten, die vollständige Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Wohnungen, sowie die teilweise Erneuerung in den allgemein zugängliche Gebäudebereichen. Mit der Modernisierung und dem barriere-armen Umbau der Sanitärbereiche im Erdgeschoss soll die Attraktivität des Gebäudes, sowohl für ältere Mieter als auch junge Familien, langfristige Steigerung erfahren. Die Sanierungsmaßnahme soll in einem Zuge im freigezogenen Gebäude umgesetzt werden. Wesentliche Abbruch- und Entrümpelungsmaßnahmen (inkl. der leichten Trennwände im Dachgeschoss) sind be-reits erfolgt oder werden im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme durch Dritte ausgeführt; diese sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Das Wohngebiet mit mehreren baugleichen bzw. bauähnlichen Gebäuden am Rande des Perlacher Forst liegt am grünen Südrand von München. Das Gebiet ist verkehrstechnisch erschlossen mit Wohnstraßen und anschließenden Zufahrten zu den Gebäuden. Neben verschiedenen Buslinien besteht auch ein S-Bahnanschluss durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe. Daneben gehören verschiedene Schulen sowie ein Kindergarten zum Wohngebiet. Neben den öffentlichen Straßen sind die Gebäude durch Fußwege innerhalb des Baumbestandes sowie Gemeinschaftsflächen wie z.B. Spielplätze miteinander verbunden. Der Standort ist die Gemarkung Perlach, Flurstücksnummer 2641 mit einer Fläche des Gesamtgrundstückes von insgesamt 74.870 m², ca. 7 km vom Stadtzentrum München entfernt. Die vorhandenen 7 Wohngebäude wurden im Jahr 1954/55 durch die US-Streitkräfte in massiver Bauweise errichtet und 1992 an den Bund übergeben. Für das Gebiet ist es kein Bebauungsplan vorhanden. Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich in diesem Bereich um ein allgemeines Wohngebiet mit geschützten Landschaftsbestandteilen. Die BImA ist Eigentümerin der Liegenschaft und stellt den Bauherrn (BH) und zugleich den Vermieter dar. Das geplante Bauvorhaben dient als Musterprojekt für die im Nachfolgenden geplante Sanierung weiterer Wohngebäude des Quartiers.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) saniert ein Wohngebäude im Münchner Perlacher Forst und schafft dabei zusätzlichen Wohnraum: Aus 18 Bestandswohnungen werden durch einen Dachgeschossneubau insgesamt 24 Wohnungen mit rund 2.390 m² Wohnfläche. Die Bauarbeiten sollen in einem Zug im leeren Gebäude durchgeführt werden und umfassen Fassadensanierung, komplette Erneuerung der Haustechnik, Innenausbau sowie einen barrierearmen Umbau der Sanitärbereiche im Erdgeschoss. Das Projekt dient als Mustervorhaben für die geplante Sanierung weiterer Gebäude im Quartier. Bewerber müssen Eignungsnachweise nach GWB, MiLoG, LkSG und EU-Sanktionsvorgaben vorlegen.

ConstructionReal EstatePublic SectorGovernmentReal EstateHousingGeneral ContractorResidential RenovationHousing ConstructionPublic Sector BuildingMunicipal HousingBuilding ModernizationEnergy Efficiency
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Bestätigung der EU-Sanktionskonformität gemäß VO (EU) Nr. 833/2014
  • Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Wohnungsbau
  • Fähigkeit zur Erbringung von Generalunternehmerleistungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentli-che Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Generalunternehmerleistungen für die Sanierung des Gebäudes 326, Wikinger Str. 25/27/29 in 81549 München

Der Bauherr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat sich die Aufgabe gestellt im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme das Wohngebäude 326 im Perlacher Forst, Wikingerstraße 25-29 mit aktuell 18 Bestandswohnungen zu modernisieren sowie mit dem Dachgeschossneubau 6 zusätzliche Wohnungen im Dachgeschoss zu schaffen. Für das Gebäude sollen in den 3 Vollgeschossen sowie dem Dachgeschoss ~2.390 m² vermietbarer Wohnfläche modernisiert werden bzw. neu entstehen. Durch den geplanten Dachneubau, dem Abbruch der vorhandenen - und Neubau größerer Balkone, Modernisie-rungsarbeiten in den Bestandswohnungen, Vorrüstung von PV-Anlagen auf dem Dach uvm. ist ein moderner Wohnstandard das Ziel. Die Modernisierungsmaßnahmen umfassen dabei insbesondere eine Fassadensanierung, Innenausbauarbeiten, die vollständige Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Wohnungen, sowie die teilweise Erneuerung in den allgemein zugängliche Gebäudebereichen. Mit der Modernisierung und dem barriere-armen Umbau der Sanitärbereiche im Erdgeschoss soll die Attraktivität des Gebäudes, sowohl für ältere Mieter als auch junge Familien, langfristige Steigerung erfahren. Die Sanierungsmaßnahme soll in einem Zuge im freigezogenen Gebäude umgesetzt werden. Wesentliche Abbruch- und Entrümpelungsmaßnahmen (inkl. der leichten Trennwände im Dachgeschoss) sind be-reits erfolgt oder werden im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme durch Dritte ausgeführt; diese sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Das Wohngebiet mit mehreren baugleichen bzw. bauähnlichen Gebäuden am Rande des Perlacher Forst liegt am grünen Südrand von München. Das Gebiet ist verkehrstechnisch erschlossen mit Wohnstraßen und anschließenden Zufahrten zu den Gebäuden. Neben verschiedenen Buslinien besteht auch ein S-Bahnanschluss durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe. Daneben gehören verschiedene Schulen sowie ein Kindergarten zum Wohngebiet. Neben den öffentlichen Straßen sind die Gebäude durch Fußwege innerhalb des Baumbestandes sowie Gemeinschaftsflächen wie z.B. Spielplätze miteinander verbunden. Der Standort ist die Gemarkung Perlach, Flurstücksnummer 2641 mit einer Fläche des Gesamtgrundstückes von insgesamt 74.870 m², ca. 7 km vom Stadtzentrum München entfernt. Die vorhandenen 7 Wohngebäude wurden im Jahr 1954/55 durch die US-Streitkräfte in massiver Bauweise errichtet und 1992 an den Bund übergeben. Für das Gebiet ist es kein Bebauungsplan vorhanden. Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich in diesem Bereich um ein allgemeines Wohngebiet mit geschützten Landschaftsbestandteilen. Die BImA ist Eigentümerin der Liegenschaft und stellt den Bauherrn (BH) und zugleich den Vermieter dar. Das geplante Bauvorhaben dient als Musterprojekt für die im Nachfolgenden geplante Sanierung weiterer Wohngebäude des Quartiers.

CPV 45211300, 45211340, 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    60 %

  • quality

    40 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link