Generalunternehmerleistungen für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern in Hamburg
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant die Nachverdichtung einer Wohnanlage in Hamburg durch den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten. Das Projekt umfasst den Neubau von zwei Gebäuden sowie einen Ersatzneubau und die Neugestaltung der Freianlagen. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen.
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Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Im Zuge der steigenden Nachfrage an Wohnraum in Hamburg, plant die BImA die bestehende Wohnanlage an der Tietze- und Wildenbruchstraße nachzuverdichten und im Bereich der heutigen Grünanlagen 2 neue Wohngebäude (Nr. 17 mit 15 WE + Nr. 21 mit 6 WE) und einen Ersatzneubau für einen nicht mehr erhaltenswürdigen Altbau (Nr. 15 mit 3 WE) zu errichten. Alle Neubauten sollen gem. BIRN zertifiziert werden und sollen die Anforderungen GEG 2023, der DIN 4108 und eines KfW-Energieeffizienzhaues 40 erfüllen. Im Rahmen der Bauarbeiten sollen die Freianlagen der Gesamtanlage neugestaltet und überarbeitet werden. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für das 1.Quartal 2028 angestrebt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) schreibt als Generalunternehmerleistung den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern in Hamburg aus. Das Projekt dient der Nachverdichtung einer bestehenden Wohnanlage und umfasst insgesamt 24 neue Wohneinheiten sowie die Neugestaltung der Außenanlagen. Die Gebäude müssen hohen energetischen Standards entsprechen, konkret dem KfW-Effizienzhaus-40-Standard sowie den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023). Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist für das erste Quartal 2028 geplant. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VOEK 548a-25)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Aufteilung in Lose
1 LotMit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Im Zuge der steigenden Nachfrage an Wohnraum in Hamburg, plant die BImA die bestehende Wohnanlage an der Tietze- und Wildenbruchstraße nachzuverdichten und im Bereich der heutigen Grünanlagen 2 neue Wohngebäude (Nr. 17 mit 15 WE + Nr. 21 mit 6 WE) und einen Ersatzneubau für einen nicht mehr erhaltenswürdigen Altbau (Nr. 15 mit 3 WE) zu errichten. Alle Neubauten sollen gem. BIRN zertifiziert werden und sollen die Anforderungen GEG 2023, der DIN 4108 und eines KfW-Energieeffizienzhaues 40 erfüllen. Im Rahmen der Bauarbeiten sollen die Freianlagen der Gesamtanlage neugestaltet und überarbeitet werden. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für das 1.Quartal 2027 angestrebt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
70 %
- quality
30 %
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung