TED·429332-2026·Schließt in 29 Tagen

Generalsanierung Michel-Buck-Schule: Heizungs- und Sanitärarbeiten

Große Kreisstadt Ehingen (Donau)Ehingen (Donau), GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ehingen (Donau) schreibt die Heizungs- und Sanitärarbeiten für die Generalsanierung der Michel-Buck-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die technische Gebäudeausrüstung im Rahmen der Schulsanierung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 23. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Heizungs- und Sanitärarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ehingen (Donau) plant die umfassende Sanierung der Michel-Buck-Schule und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Heizungs- und Sanitärinstallationen. Diese Arbeiten umfassen die Erneuerung der technischen Anlagen, um den Schulbetrieb auf einen modernen Standard zu bringen. Da das Projekt als ein einzelnes Los ausgeschrieben ist, muss der Auftragnehmer das gesamte Gewerk für diesen Bereich abdecken. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben, was bedeutet, dass die wirtschaftlichste Lösung den Zuschlag erhält.

BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungBildungswesenSanitaerinstallationHeizungstechnikSchulbauOeffentliche VerwaltungTga Gewerke
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Generalsanierung Michel-Buck-Schule, Heizungs- und Sanitärarbeiten

Heizungs- und Sanitärarbeiten

CPV 45330000, 45232460, 45332400Frist 23. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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