Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: K&B Versorgungstechnik GmbH

Auftragswert

€115k

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·472744-2026

Generalsanierung Landratsamt Kronach: Raumlufttechnik Bauabschnitt III

Bayern
Kronach, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungRaumlufttechnikGebaeudetechnikSanierungOeffentliche VerwaltungTga Gewerke
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Kronach schreibt die Leistungen für die Raumlufttechnik im Rahmen des dritten Bauabschnitts der Generalsanierung aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein geschätzter Wert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Raumlufttechnik, BA III

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Kronach sucht einen Fachbetrieb für die Installation und Sanierung der Raumlufttechnik im dritten Bauabschnitt der laufenden Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes. Bei diesem Auftrag geht es um die technische Gebäudeausrüstung, speziell um Lüftungs- und Klimatechnik. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf die Ausschreibung bewerben. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot gewinnt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Generalsanierung des Landratsamtes Kronach

Raumlufttechnik, BA III

CPV 45331210
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an K&B Versorgungstechnik GmbH · €115k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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