Generalplanungsleistungen zur Modernisierung von Hörsälen und Kurslaboren
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Medizinische Hochschule Hannover
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 685258-2026
- Verfahrensnummer
- 31bc34b1-c9d2-4df2-a8c5-088a5c9b43f5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 15 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beauftragt Generalplanungsleistungen für die Modernisierung und Sanierung des Gebäudes I02 ihres vorklinischen Lehrgebäudes in Hannover. Erfasst sind Hörsäle, Kurslabore, Seminarräume und weitere Lehrräume; die Arbeiten sollen im laufenden Betrieb erfolgen und umfassen auch die Ermittlung und Beseitigung von Schadstoffen sowie Verbesserungen des Brandschutzes. Die Angebotsfrist endet am 3. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Rahmen der Grundsanierung des Gebäudes I02 für das Teilprojekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle und Kurslabore und das Teilprojekt I02B2619 BZ (Berufungszusage - hier besteht ein Finanzierungsvorbehalt ab Stufe 2 - vgl. Vergabeunterlagen) Generalplanungsleistungen (nachfolgend "GP" oder "AN" genannt) zu vergeben. Der finanzielle Träger ist das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Bauherr und Betreiber ist die MHH. Das Land Niedersachen, wird als Auftraggeber durch die Präsidentin der Medizinischen Hochschule Hannover (nachfolgend "AG" oder MHH genannt) vertreten. Das Gebäude I02 - Vorklinisches Lehrgebäude, gebaut 1971, mit u.a. den Hörsälen: A (358 Plätze), B+ C je 102 Plätze, D (334 Plätze), E (98 Plätze); Kurslabore, Seminarräume und fachbezogene Lehrräume sollen im laufenden Betrieb modernisiert und saniert werden. Das Gebäude umfasst die Ebenen U0, S1, S0, H0 und 01. Das Gebäude ist über Gänge im Untergeschoss mit anderen Gebäuden verbunden, über welche die Versorgung derer erfolgt - logistisch und medientechnisch. Trotz weniger zwischenzeitig durchgeführter Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Kurslabore und Seminarräume wurde das Gebäude im Rahmen der von Lahmeyer Deutschland GmbH mit Stand August 2019 erstellten Bestandsbewertung als insgesamt "stark sanierungsbedürftig" bewertet. Das Gebäude weist bezogen auf seine Errichterzeit Schadstoffe auf, deren Ermittlung und Beseitigung Bestandteil dieser Maßnahme ist. Der bauliche Brandschutz des Gebäudes weist Defizite auf. Die Verbesserung des Brandschutzes ist im Rahmen des Projektes gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept ebenso geboten. Die MHH beabsichtigt in diesem Vergabeverfahren das Leistungsbild Generalplanerleistungen (GP) zu vergeben.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung für Generalplanerleistungen (GP) für das Projekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle + Kurslabore der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) - Gebäude I02
Die Aufgaben des Generalplaner (GP) Der GP ist die zentrale Steuerungsinstanz. Er bildet auch die übergeordnete Kontrolle von Terminen, Budgets und Qualitätsstandards, ab. Dazu gehören: Terminplanung und Überwachung: Abstimmung aller Gewerke, Koordination von Planungsständen und Sicherstellung eines konsistenten Projektfortschritts. Kostenrahmen und Budgetkontrolle: Prüfung von Planungsvarianten, Abschätzung von Auswirkungen auf Kosten und frühzeitige Identifikation von Einsparpotenzialen. Sicherstellung der Planungsqualität: Einhaltung technischer Standards, Normen und regulatorischer Anforderungen, insbesondere in sensiblen Bereichen, wie Kurslabore. Risikomanagement und frühzeitige Problemerkennung: Erkennen von Abweichungen, Engpässen oder Planungsrisiken und Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen. Die Kommunikationsstruktur, die Entscheidungswege und das Reporting sind im Organisationshandbuch vorgegeben und von dem GP umzusetzen. Sind Anpassungen im Rahmen des Projektablaufes erforderlich, werden diese zwischen AG und AN abgestimmt und in dem Organisationshandbuch fixiert. Die für den Projekterfolg erforderlichen weiteren Abstimmungsprozesse werden vom GP gemeinsam mit der AG abgestimmt und mit aufgenommen. Der Generalplaner (GP) verantwortet die fachübergreifende Abstimmung aller beteiligten Objekt- und Fachplaner sowie der ausführenden Gewerke. Er führt die verschiedenen Planungsdisziplinen zusammen und stellt sicher, dass architektonische, technische und prozessuale Anforderungen konsistent umgesetzt werden. Der GP koordiniert alle Fachdisziplinen. Er steuert die Zusammenarbeit der Fachplaner und Gewerke, die für den Werkerfolg erforderlich sind, zur Erlangung von abgestimmten Planungsunterlagen und Reduzierung von Schnittstellenrisiken. Der GP ist die Schnittstelle zwischen Auftraggeber, Architekten und Fachplanern und bildet die zentrale Kommunikationsrolle im Projekt: Übermittlung von Vorgaben des Auftraggebers, Abstimmung von Anforderungen zwischen Fachplanern, Priorisierung von Entscheidungen, Sicherstellung eines transparenten Informationsflusses. Der GP hat zu gewährleisten, dass alle Beteiligten auf den gleichen konsistenten Wissensstand arbeiten. Der Generalplaner trägt die Gesamtverantwortung für die planerische Qualität des Projekts und trägt die Rolle als verlässlicher Partner über alle Leistungsphasen hinweg. Diese Verantwortung umfasst nicht nur die technische Richtigkeit der Planung, sondern auch deren Konsistenz, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Genehmigungsfähigkeit. Damit verpflichtet sich der Generalplaner, alle relevanten Fachdisziplinen so zu koordinieren, dass ein integriertes, widerspruchsfreies Gesamtmodell entsteht. Er stellt sicher, dass alle Planungsunterlagen vollständig, regelkonform und prüffähig sind. Dazu gehört, die frühzeitige Identifikation von Widersprüchen, Kollisionen oder ungeklärten Schnittstellen - insbesondere zwischen den einzelnen Fachplanerleistungen. Im Übrigen wird auf das Leistungsbild Generalplaner verwiesen.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen. Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung sowie Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß NTVerG i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung Auf die Regelung des § 56 VgV wird in Bezug auf Nachforderungen verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Beschaffung für Generalplanerleistungen (GP) für das Projekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle + Kurslabore der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) - Gebäude I02
- Grundlage für die Bewertung ist das ausgefüllte Honorarangebot (Anlage 00b GP Honorar) des Bieters. Hinweis: Es werden auch die Stundensätze für den Fall der Vereinbarung von Nachweisleistungen gemäß fiktiver Stundenkontingente gewertet und zur Angebotssumme addiert (s. Anlage (Honorarblatt) GP_Honorar_I02B2602_I02B2619.xlsx, kein Anspruch auf Beauftragung). Die fiktiven Stundenkontingente dienen ausschließlich der Wertung und Vergleichbarkeit. Das für die Wertung relevante Honorarangebot ergibt sich daher aus folgender Summe: Honorarsumme des Bieters (vgl. Honorarblatt, Mappe GP Honorar mit Std.) = Honorar Leistungstufe 1- 5 GP Honorar inkl. Nebenkosten mit Berücksichtigung der (fiktiven) Stundenzahl für Nachweisleistungen. Die Honorarsumme (gem. Honorarformblatt) wird mit bis zu 5 Punkten bewertet: Das Angebot mit der nach Prüfung der Angemessenheit niedrigsten Honorarsumme erhält die volle Punktzahl; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation, mit zwei Stellen nach dem Komma ermittelt.(max. Punkte 5, Gewichtung 40 %, maximal gewichtete Punkte 200) (i.Ü. vgl. Zuschlagsmatrix)
- 40 %
- Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Organigramm des vorgesehenen Projektteams samt Erläuterungsbericht und einer Darstellung der Herangehensweise an die Aufgabe vorzulegen. (formlos, max. bitte 10 DIN-A4-Seiten, in Arial, einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11 pt). (max. 5 Punkte, Gewichtung 15 %, max. gewichtete Punkte 75), vgl. im Übrigen wird auf die Eignungs- und Zuschlagsmatrix verwiesen (Anlage 11). Mindestanforderung hinsichtlich des darzustellenden Projektleitungsteams: - Das Projektleitungsteam ist namentlich zu benennen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen personenverschieden sein. - Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen festangestellte Mitarbeiter (oder Geschäftsführer) des Bieters sein. - Der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt" oder "Ingenieur" tätig zu werden. - Der Projektleiter muss über min. fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes seit dem Hochschulabschluss verfügen. - Der stellvertretende Projektleiter muss über min. drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes seit dem Hochschulabschluss verfügen. - Sowohl vom Projektleiter als auch vom stellvertretenden Projektleiter ist jeweils ein Lebenslauf beizufügen.
- 15 %
- Auftragsbezogens Konzept - Innovationskonzept für Hörsäle + Kurslabore Teil1 Innovationskonzept für die Hörsäle mit detaillierter Darstellung, welcher Hörsaal, mit welcher Lehrform, für die Medizintechnik der Zukunft ausgestattet werden sollte. Das Konzept inkludiert auch die dazu erforderliche Medientechnik (formlos, max. bitte 8 DIN-A4-Seiten, in Arial, einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11 pt). Skizzen und Bilder können zur Visualisierung in das Innovationskonzept integriert werden. Teil 2 Innovationskonzept für die Kurslabore, in dem die Ansätze aus dem Hörsäle-Konzept sich in den Kurslaboren fortführt und die erforderliche Medientechnik inkludiert (formlos, max. bitte 4 DIN-A4-Seiten, in Arial, einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11 pt). Skizzen und Bilder können zur Visualisierung in das Innovationskonzept integriert werden. (max. Punkte 5, Gewichtung 15 %, max. gewichtete Punkte 75). Im Übrigen wird auf die Eignungs- und Zuschlagsmatrix verwiesen (Anlage 11)
- 15 %
- Berufserfahrung des Projektleiters: Es wird die Dauer der Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten (Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes) bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt: - Weniger als 5 Jahre = Ausschluss. - Mehr als 5 Jahre und weniger als 7 Jahre = 1 Punkt. - Ab 7 Jahren, aber weniger als 9 Jahre = 2 Punkte. - Ab 9 Jahren, aber weniger als 11 Jahre = 3 Punkte. - Ab 11 Jahren, aber weniger als 13 Jahre = 4 Punkte. - Ab 13 Jahren = 5 Punkte. (max. Punkte 5, Gewichtung 7,5, max. gewichtete Punkte 37,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- Zuschlagsmatrix (Anlage 11).
- 7.5 %
- Der Projektleiter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt zum Nachweis der Erfahrung bei der Erbringung von Leistungen als Generalplaner bei einer Modernisierung oder eines Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums LP 1 - 8 (abgeschlossen), in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR netto (KG 200 - 600 gemäß DIN 276) vorweisen. Die Referenz muss mindestens folgende Fachbereiche umfassen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung. Der Bieter bestätigt, dass der Projektleiter in den jeweiligen Fachgebieten der jeweiligen Projektstufen vergleichbar umfangreiche Leistungen erbracht hat, wie sie in den Anlagen Leistungsbilder abgefordert werden. Darüber hinaus gehende Leistungen werden wie folgt bewertet: Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des Projektleiters und Bewertung Teil 1: Die Leistungen des angebotenen Projektleiters umfassen im jeweils benannten Referenzprojekt auch Leistungen aus den anderen Fachgebieten, welche auch in diesem Projekt Gegenstand sind: Brandschutzgutachter, Bauphysik - Bau- und Raumakustik, Schadstoffgutachter, Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: - ein weiteres Fachgebiet enthalten = 2 Punkte - zwei weitere Fachgebiete enthalten = 3 Punkte - drei weitere Fachgebiete enthalten = 4 Punkte - vier weitere Fachgebiete enthalten = 5 Punkte (max. 5 Punkte, Gewichtung 7,5, max, gewichtete Punkte 37,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).
- 7.5 %
- Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des Projektleiters und Bewertung Teil 2 Enthält die Referenz eine Bausumme, welche die geforderte Mindestsummen übersteigt, erhält die Referenz weitere Wertungspunkte. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem bezogen auf die KG 200 - 600 gemäß DIN 276 an: - < 10 Mio. EUR netto = 0 Punkte. - > 10 Mio. EUR netto = 1 Punkt. - > 15 Mio. EUR netto = 2 Punkte. - > 20 Mio. EUR netto = 3 Punkte. - > 25 Mio. EUR netto = 4 Punkte. - > 30 Mio. EUR netto = 5 Punkte. (max. 5 Punkte, Gewichtung 5 %, max. gewichtete Punkte 25). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).
- 5 %
- Es wird die Dauer der Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten (Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes) bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt: - Weniger als 3 Jahre = Ausschluss. - Mehr als 3 Jahre und weniger als 5 Jahre = 1 Punkt. - Ab 5 Jahren, aber weniger als 7 Jahre = 2 Punkte. - Ab 7 Jahren, aber weniger als 9 Jahre = 3 Punkte. - Ab 9 Jahren, aber weniger als 11 Jahre = 4 Punkte. - Ab 11 Jahren = 5 Punkte. (max. Punkte 5, Gewichtung 2,5 %, max. gewichtete Punkte 12,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).
- 2.5 %
- Der stellv. Projektleiter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt zum Nachweis der Erfahrung bei der Erbringung von Leistungen als Generalplaner bei bei einer Modernisierung oder eines Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums LP 1 - 8 (abgeschlossen), in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR netto (KG 200 - 600 gemäß DIN 276) vorweisen. Die Referenz muss mindestens folgende Fachbereiche umfassen: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung,Tragwerksplanung. Der Bieter bestätigt, dass der stellvertr. Projektleiter in den jeweiligen Fachgebieten der jeweiligen Projektstufen vergleichbar umfangreiche Leistungen erbracht hat, wie sie in den Anlagen Leistungsbilder abgefordert werden. Darüber hinaus gehende Leistungen werden wie folgt bewertet: Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des stellv. Projektleiters und Bewertung Teil 1 Die Leistungen des angebotenen stellv. Projektleiters umfassen im jeweils benannten Referenzprojekt auch Leistungen aus den anderen Fachgebieten, welche auch in diesem Projekt Gegenstand sind: Brandschutzgutachter, Bauphysik - Bau- und Raumakustik, Schadstoffgutachter, Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: - ein weiteres Fachgebiet enthalten = 2 Punkte - zwei weitere Fachgebiete enthalten = 3 Punkte - drei weitere Fachgebiete enthalten = 4 Punkte - vier weitere Fachgebiete enthalten = 5 Punkte (max. 5 Punkte, Gewichtung 5%, max. gewichtete Punkte 25). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).
- 5 %
- Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des stellv. Projektleiters und Bewertung Teil 2 Enthält die Referenz eine Bausumme, welche die geforderte Mindestsummen übersteigt, erhält die Referenz weitere Wertungspunkte. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punk-tesystem bezogen auf die KG 200 - 600 gemäß DIN 276 an: - < 5 Mio. EUR netto = 0 Punkte. - > 5 Mio. EUR netto = 1 Punkt. - > 10 Mio. EUR netto = 2 Punkte. - > 15 Mio. EUR netto = 3 Punkte. - > 20 Mio. EUR netto = 4 Punkte. - > 25 Mio. EUR netto = 5 Punkte. (max. 5 Punkte, Gewichtung 2,5 %, max. gewichtete Punkte 12,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).
- 2.5 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026| Sonstiges | 127 KB | |
| Sonstiges | 183 KB | |
| Formular | 127 KB | |
| Sonstiges | 113 KB | |
| Formular | 66 KB | |
| Vertragsbedingungen | 71 KB | |
| Vertragsbedingungen | 144 KB | |
| Formular | 64 KB | |
| Formular | 60 KB | |
| Formular | 60 KB | |
| Formular | 73 KB | |
| Formular | 81 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Sonstiges | 287 KB | |
| Sonstiges | 124 KB |
Anforderungen
Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen. Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung sowie Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß NTVerG i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung Auf die Regelung des § 56 VgV wird in Bezug auf Nachforderungen verwiesen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.