Generalplanungsleistungen für Schulneubau
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Melle vergibt Generalplanungsleistungen für den Neubau der Wilhelm-Fredemann-Oberschule Neuenkirchen. Der Auftrag umfasst Objektplanung für Gebäude und Innenräume (LP 1-9), Freianlagen inkl. Entwässerung (LP 1-9), Tragwerksplanung (LP 1-4) sowie Technische Ausrüstung (LP 1-9) gemäß HOAI. Es handelt sich um eine kommunale Hochbaumaßnahme in Niedersachsen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Melle beabsichtigt die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau der Wilhelm-Fredemann-Oberschule Neuenkirchen.
Die Stadt Melle vergibt Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Oberschule im Stadtteil Neuenkirchen. Der Auftrag umfasst sämtliche Planungsleistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung: Architektur für das Schulgebäude und die Freianlagen, Tragwerksplanung sowie die technische Ausrüstung (Heizung, Sanitär, Elektro). Das Honorar wird zu 70% nach Qualität (Projektteam, Lösungsvorschlag) und zu 30% nach Preis vergeben. Da es sich um eine kommunale Schule handelt, sind Referenzen im öffentlichen Hochbau und entsprechende HOAI-Kenntnisse erforderlich.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Referenzen für vergleichbare Hochbauprojekte im öffentlichen Sektor
- Eignung gemäß VOB/A bzw. VOL/A für Planungsleistungen
- HOAI-konforme Angebotsgestaltung (Objektplanung LP 1-9, Fachplanung LP 1-4 bzw. 1-9)
- Qualifiziertes Projektteam mit Erfahrung im Schulbau
- Fähigkeit zur ganzheitlichen Generalplanung (Architektur, Tragwerk, TGA)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10.1), Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanung für Freianlagen inkl. Entwässerungsplanung (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11.1), Leistungsphasen 1 bis 9, - Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1), Leistungsphasen 1 bis 4, - Fachplanung der Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15.1), Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 - 8, einschließlich nutzungs-spezifischer Anlagen (Küche, Fachräume) und der technischen Anlagen in den Außenanlagen (KG 550) ? Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 8, - Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 8, - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8. Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Erweiterung der Wilhelm-Fredemann-Oberschule Neuenkirchen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
- Qualität des Projektteams - Lösungsvorschlag
- price30%
Honorarangebot
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert