TED·389354-2026·Schließt in 33 Tagen

Generalplanungsleistungen für die Sanierung der Dr.-Friedrich-Chrysander-Schule in Vellahn

Amt ZarrentinZarrentin am Schaalsee, GermanyVeröffentlicht 8. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Amt Zarrentin schreibt Generalplanungsleistungen für die umfassende Sanierung der Dr.-Friedrich-Chrysander-Schule in Vellahn aus. Der Leistungsumfang umfasst Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen sowie diverse Beratungsleistungen und die Bauüberwachung. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Leistungen als Generalplaner - Objektplanung (Bestandsgebäude) - Freianlagenplanung (Eingangssituation, Schulhof) - Tragwerksplanung (ergänzende Berechnung Bestand soweit notwendig, bauliche Erweiterungen) - Technische Ausrüstung Gebäude (Bestandsgebäude) - Beratungsleistungen (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik) - Brandschutzkonzept - Bauüberwachung und Dokumentation - Mitwirkung bei der Vorbereitung, Abrechnung, und Verwendungsnachweisung von Förderanträgen / Fördermitteln - Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für die ZBau-Prüfung - Einrichten und Unterhalten eines Planservers (Planfred o. ä.)

VergabeHero-Einschätzung

Das Amt Zarrentin sucht einen Generalplaner für die Sanierung der Dr.-Friedrich-Chrysander-Schule in Vellahn. Als Generalplaner übernimmt der Auftragnehmer die Gesamtverantwortung für die Planung und Überwachung der Baumaßnahmen, einschließlich der Objektplanung, der technischen Gebäudeausrüstung, der Tragwerksplanung sowie der Gestaltung der Außenanlagen. Zudem sind Beratungsleistungen wie Brandschutzkonzepte, Wärmeschutz und die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln gefordert. Der Auftrag ist als ein Gesamtpaket ausgeschrieben, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

PlanungsleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenGeneralplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungArchitekturBauueberwachungSanierung
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB § 123 (Ausschlussgründe)
  • Vollständige Einreichung der Erfahrungsnachweise (Anlage 05/1 – 05/4)
  • Vollständige Preisangaben

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Fehlende und unvollständige Preisangaben sowie Erfahrungsnachweise (Anlage 05/1 – 05/4 der Leistungsbeschreibung) werden nicht nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Leistungen als Generalplaner

Gegenstand der Leistungen als Generalplaner - Objektplanung (Bestandsgebäude) - Freianlagenplanung (Eingangssituation, Schulhof) - Tragwerksplanung (ergänzende Berechnung Bestand soweit notwendig, bauliche Erweiterungen) - Technische Ausrüstung Gebäude (Bestandsgebäude) - Beratungsleistungen (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik) - Brandschutzkonzept - Bauüberwachung und Dokumentation - Mitwirkung bei der Vorbereitung, Abrechnung, und Verwendungsnachweisung von Förderanträgen / Fördermitteln - Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für die ZBau-Prüfung - Einrichten und Unterhalten eines Planservers (Planfred o. ä.)

CPV 71320000Frist 10. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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