Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

17. Juni 2026

TED·451681-2026

Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm

Baden-Württemberg
Ulm, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
IngenieurleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturGeneralplanungInfrastrukturBauwesenOeffentliche VerwaltungIngenieurleistungen
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ulm schreibt europaweit Generalplanungsleistungen für die Erneuerung von Bauwerken im Zuge der Bundesstraße B10 aus. Es handelt sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt zur Modernisierung der Verkehrsanlagen. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Auftragswert wurden in der vorliegenden Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ulm sucht einen Generalplaner für die umfassende Erneuerung verschiedener Bauwerke entlang der Bundesstraße B10. Als Generalplaner übernimmt das beauftragte Unternehmen die gesamte fachliche Planung und Koordination des Projekts, um die Verkehrsinfrastruktur auf den neuesten Stand zu bringen. Da es sich um ein europaweites Verfahren handelt, richtet sich die Ausschreibung an erfahrene Ingenieur- und Planungsbüros, die komplexe Infrastrukturprojekte im öffentlichen Raum abwickeln können. Der genaue Umfang und die Dauer der Planungsleistungen werden im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001

Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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