Generalplanungsleistungen für Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen in Berlin-Mitte
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergibt Generalplanungsleistungen für den Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen im 2. und 4. Obergeschoss eines Gebäudes in der Leipziger Str. 61-66 in 10117 Berlin-Mitte. Der Auftrag umfasst alle Leistungsphasen der HOAI (Leistungsphasen 1-9) im Rahmen der deutschlandweiten Wohnraumoffensive des Bundes. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die ausführliche Beschreibung ist Pkt. 5 - LOT-0000 zu entnehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergibt Generalplanungsleistungen für den Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen in zentraler Lage von Berlin-Mitte. konkret geht es um Räume im 2. und 4. Obergeschoss eines Gebäudes in der Leipziger Straße, die zu Wohnraum umgebaut werden sollen. Das Projekt ist Teil der Wohnraumoffensive des Bundes, mit der der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen bezahlbaren Wohnraum schaffen möchte. Die BImA verwaltet bundeseigene Immobilien und hat dafür Bestandsliegenschaften identifiziert, die sich für die Schaffung von preisgedämpftem Wohnraum eignen. Bewerber müssen Eignungsnachweise gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorlegen und Erklärungen zum Mindestlohn, zum Wettbewerbsregister sowie zu EU-Sanktionen abgeben. Die Vergabe erfolgt zu 50% nach Preis und zu 50% nach Qualität.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignungsnachweis nach §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Mindestlohnpflicht nach MiLoG
- Nachweis aus dem Wettbewerbsregister (WRegG)
- EU-Sanktionsprüfung nach VO (EU) Nr. 833/2014
- Referenzen für vergleichbare Generalplanungsleistungen
- HOAI-Leistungsphasen 1-9 erforderlich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit der Aufgabe der Verwaltung bundeseigener Immobilien. Im Rahmen der deutschlandweiten Wohnraumoffensive des Bundes wurden aus dem vorhandenen Bestandsliegenschaften identifiziert, die sich für die Schaffung von neuem, attraktivem und preisgedämpftem Wohnraum eignen. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) will deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um bezahlbaren Wohnraum vor allem für die Bundesbediensteten im Rahmen der Wohnungsfürsorge zu schaffen. Ziel der gewünschten Planung ist die Schaffung von Wohnraum, der sowohl in der Herstellung als auch in der zukünftigen Vermietung hohen wirtschaftlichen Ansprüchen genügt. Eine effiziente Wohnraumgestaltung zur Optimierung der Wohnfläche gegenüber von Nutz- und Konstruktionsflächen soll dabei im Vordergrund stehen. Die effiziente Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche ist zentrale Planungsaufgabe. Die Planung muss sich an den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen orientieren und die geltenden Gesetze einhalten. Die Planung soll unter Beachtung der Ökologie, des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Es werden Generalplanungsleistungen für den Umbau von Gewerbeflächen benötigt, die eine flächensparende, qualitätsvolle und kostenbewusste Wohnungsgestaltung zum Ziel hat. Seitens der Auftraggeberin (AG) ist geplant, für die Leistungsphasen 1 – 5 und teilweise LP 8 HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und anschließend die Bauleistungen an einen Generalunternehmer (AN) zu vergeben. Die AG beabsichtigt dabei die Vergabe der nachfolgenden Leistungsbildern als Generalplanung: - Objektplanung Gebäude und Innenräume, - Fachplanung Tragwerksplanung, - Fachplanung Technische Ausrüstung, - Bauphysik (Bauakustik sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung), - Brandschutz Der Leistungsumfang ist in die folgenden Leistungsstufen gegliedert: - Stufe 1: Leistungsphase 2: Vorplanung - Stufe 2: Leistungsphasen 3-4: Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (Abriss-LV) - Stufe 3: Leistungsphasen 5-6: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei GU-Vergabeverfahren - Stufe 4: Leistungsphase 8: Objektüberwachung - Stufe 5: Leistungsphasen 9: Objektbetreuung Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Leistungsstufe 1. Die AG ist berechtigt, die Leistungsstufen 2 bis 5 optional gem. Vertragsentwurf abzurufen. Der konkrete Leistungsumfang ist dem Generalplanungsvertrag (Anlage C-01) im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) und den Leistungsbildern (Anlage C-03) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
50
- quality
50
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung