Generalplanungsleistungen für Bodenmanagement, Rückbau und Schadstoffsanierung in Duisburg-Wedau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Nerra GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 709043-2026
- Verfahrensnummer
- 25b50b25-0bdd-4df1-8986-38460e7155a7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Nerra GmbH sucht einen Generalplaner für das rund 26 Hektar große Technologiequartier Wedau in Duisburg-Wedau. Beauftragt werden sollen Planungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen für den Rückbau einer großen Halle, die Baufeldfreimachung sowie das Bodenmanagement und die Sanierung von Altlasten und Schadstoffen. Der Zuschlag ist nach derzeitiger Planung für Januar 2027 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn (DB) in Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Die Deutsche Bahn betrieb das Ausbesserungswerk gemeinsam mit dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau von 1914 bis 2004. Seit der Einstellung des Bahnbetriebs liegen wesentliche Teile der Flächen brach. Auf dem Grundstück steht weiterhin die sogenannte Richthalle mit einer Grundfläche von rund 38.500 m² (3,85 ha). Der Auftraggeber verfolgt derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes sind der Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen sowie ein geordnetes Bodenmanagement einschließlich der Altlasten- und Schadstoffsanierung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung auf dem Gelände des TQW. Der Generalplaner hat insbesondere die planerischen Voraussetzungen für den Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen, das Bodenmanagement und die Altlastensanierung zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die erforderlichen Fachplanungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen zu erarbeiten. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau nach Heft Nr. 18 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Stand 2014; - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen nach AHO-Heft Nr. 43, Stand 2023; - Planungsbereich Altlasten nach AHO-Heft Nr. 8, Stand 2010. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für Januar 2027 vorgesehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg
Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn (DB) in Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Die Deutsche Bahn betrieb das Ausbesserungswerk gemeinsam mit dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau von 1914 bis 2004. Seit der Einstellung des Bahnbetriebs liegen wesentliche Teile der Flächen brach. Auf dem Grundstück steht weiterhin die sogenannte Richthalle mit einer Grundfläche von rund 38.500 m² (3,85 ha). Der Auftraggeber verfolgt derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes sind der Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen sowie ein geordnetes Bodenmanagement einschließlich der Altlasten- und Schadstoffsanierung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung auf dem Gelände des TQW. Der Generalplaner hat insbesondere die planerischen Voraussetzungen für den Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen, das Bodenmanagement und die Altlastensanierung zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die erforderlichen Fachplanungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen zu erarbeiten. Der Auftraggeber hat den Teil- und den Gesamterhalt der Richthalle bereits untersuchen lassen. Wegen des baulichen Zustands, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der eingeschränkten Nutzbarkeit verfolgt er derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Die vorhandenen Bestandsunterlagen und Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen und Ergebnisse den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereit. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im Januar 2027 zu erteilen. Der Generalplaner hat die Planung unmittelbar nach der Zuschlagserteilung aufzunehmen. Nach dem derzeitigen Stand müssen die freigemachten Flächen zum Ende des 2. Quartals 2028 für die weitere Quartiersentwicklung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber beauftragt die Leistungen stufenweise. Mit Vertragsschluss beabsichtigt der Auftraggeber zunächst die Beauftragungsstufe A, welche voraussichtlich die Planung und die Genehmigung, also die Leistungsstufen 1 und 2 nach AHO-Heft Nr. 18 (Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau) sowie die Leistungsstufen 3.1 und 3.2 nach AHO-Heft Nr. 43 (Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen) und AHO-Heft Nr. 8 (Planungsbereich Altlasten) umfasst, abzurufen. Die weiteren Leistungsstufen der vorgenannten AHO-Hefte werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau nach Heft Nr. 18 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Stand 2014; - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen nach AHO-Heft Nr. 43, Stand 2023; - Planungsbereich Altlasten nach AHO-Heft Nr. 8, Stand 2010. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen beantwortet er zügig. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, die Generalplanerleistungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht europaweit auszuschreiben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg
- Preis - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- 40 %
- Qualifikation des einzusetzenden Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- 30 %
- Konzept zur Vorgehensweise - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- 30 %
Vergabeunterlagen
1 Datei · geladen 15.10.2026| Formular | 125 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YVCMWLR
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