Generalplanung fuer Interimsgebaeude (Modul-/Containerbauweise)

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Dahme-Spreewald schreibt Generalplanungsleistungen für ein temporäres Interimsgebäude der Dahmeland-Schule aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine spätere Generalunternehmer-Ausschreibung. Das Gebäude ist für eine Nutzungsdauer von drei Jahren in Modul- oder Containerbauweise konzipiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 4 HOAI/AHO einschließlich Bauantragsstellung für den Interimsbau, sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung als Vorbereitung für die Generalunternehmer-Ausschreibung der Modul-/Containeranlage als besondere Leistung.
Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht einen Generalplaner für ein temporäres Schulgebäude. Das Gebäude soll in Modul- oder Containerbauweise errichtet werden und für drei Jahre als Ausweichquartier für die Dahmeland-Schule dienen. Der Auftrag umfasst die gesamte Planung von der Grundlagenermittlung bis zur Baugenehmigung sowie die Vorbereitung der Ausschreibung für den eigentlichen Bau. Da es sich um eine temporäre Lösung handelt, sind insbesondere baurechtliche Nachweise für Brandschutz und Bauphysik entscheidend.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Einreichung einer Mindestreferenz für Planungsleistungen Gebäude und Innenräume
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123 und 124 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 2, 3 GWB Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 4, 5 GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 6, 7, 8 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 8 GWB Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Unterlagen nachzufordern. Er muss von diesem Recht aber keinen Gebrauch machen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Interimsbau der Dahmeland-Schule ist als Funktionsgebäude zu planen für die Unterbringung der geforderten Räumlichkeiten als temporäres Gebäude in Modul- oder Containerbauweise für eine Nutzungszeit von 3 Jahren. Entscheidend für die Wahl der Bauweise sind hier die baurechtlichen Vorgaben, vor allem im Bezug auf Brandschutz und Bauphysik. Der Bauantrag muss die Nutzungszeit von 3 Jahren berücksichtigen. Die entsprechenden Nachweise hierfür sind vom Generalplaner beizubringen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price55%
Angebotspreis maximal zu erreichende Punktzahl 17. Die Bewertung des Preises erfolgt anhand der angebotenen Gesamtsumme (brutto). Das wertbare Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält 17 Punkte. Die Wertungssumme, die doppelt so hoch ist wie die niedrigste Angebotssumme erhält 0 Punkte. Die Zwischenwerte werden interpoliert. Angebote, die mehr als doppelt so hoch sind wie die niedrigste Angebotssumme, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung erfolgt mit 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, welches unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien und Wichtungen ingesamt den höchsten Wert erreicht. Für den Fall einer Punktgleichheit entscheidet über den Zuschlag nacheinander: 1. Honorarangebot mit der niedrigsten Wertungssumme 2. Losverfahren. Weitere Erläuterungen können sie der Bewertungsmatrix entnehmen.
- quality45%
Qualitätskriterium Referenz LB Gebäude und Innenräume Es ist eine Mindestreferenz einzureichen. Insgesamt können maximal 17 Punkte erreicht werden. Die Referenz muss: - Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für einen Modul- bzw. Containerbau enthalten, - zwischen 01.01.2018 und 31.07.2026 abgeschlossen sein und - von einer Person erbracht worden sein, die im Dokument "Projektverantwortliche" unter "Koordinator der Gesamtmaßnahme" oder "Projektverantwortlicher für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume" benannt wurde. Weitere Erläuterungen können sie der Bewertungsmatrix entnehmen.
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung