Generalplanung für Dach- und Glasdachsanierung am Flight Operation Center

Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen München GmbH schreibt Generalplanungsleistungen für die Sanierung der Dachflächen und Glasdächer des Flight Operation Centers (FOC) aus. Der Auftrag umfasst die Objekt-, Tragwerks- und TGA-Planung in den Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI. Ziel ist die energetische und technische Instandsetzung der Dachaufbauten inklusive Entwässerung und Blitzschutz.
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Die Flughafen München GmbH plant umfangreiche Dachsanierungsmaßnahmen am bestehenden Flight Operation Center (FOC), einem Flugbetriebsgebäude mit Tiefgarage. Das Gebäude besteht aus zwei Hauptkomplexen, die durch eine verglaste Flugbetriebshalle sowie Verbindungsbrücken miteinander verbunden sind. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung eines funktionsgerechten, langlebigen und wirtschaftlichen Dachaufbaus unter Berücksichtigung technischer, energetischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen. Im Rahmen der Sanierung sollen verschiedene Flachdachbereiche überarbeitet werden. Dazu zählen intensiv begrünte Dachgärten und Terrassen über der Tiefgarage, deren Zustand durch Wassereintritt beeinträchtigt ist. Die Sanierung umfasst auch die Dachflächen nördlich und südlich des Glasdaches über der Flugbetriebshalle sowie die Dächer über den Treppenhäusern und Verbindungsbrücken. Die bestehenden Dachaufbauten werden dabei überprüft und entsprechend den aktuellen technischen Standards erneuert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sanierung der Glasdächer. Das tonnenförmige Hauptglasdach über der Flugbetriebshalle soll inklusive der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie der Stahlunterkonstruktion überarbeitet werden. Auch kleinere Glasdächer auf Erdgeschossebene werden bei Bedarf saniert, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit. Zusätzlich werden die Steigleitern in definierten Fluchtwegbereichen geprüft und gegebenenfalls erneuert. Die Maßnahme beinhaltet auch die Überarbeitung der Dachentwässerung, die Installation von Notentwässerungen, die Planung und Erneuerung der Blitzschutzanlage sowie Elektroarbeiten wie die Dacheinlaufheizung und Baustromversorgung. Die Integration einer zukünftigen Photovoltaikanlage wird im Rahmen der Planung berücksichtigt. Im Zuge der Sanierung sollen auch Absturzsicherungen, energetische Maßnahmen (Wärmeschutz, Energiebilanzierung), brandschutztechnische Anforderungen und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) berücksichtigt werden. Die Leistungen beinhalten eine detaillierte Erfassung aller relevanten Gebäudeteile und Dachaufbauten, die Einrichtung der Baustelle einschließlich Gerüstbau und Schutzvorkehrungen sowie die fachgerechte Durchführung der Dachsanierung gemäß der aktuell gültigen Flachdachrichtlinie. Die Planungsleistungen umfassen die Objektplanung (§33 HOAI), die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (§53 HOAI) und die Tragwerksplanung (§49 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 8. Für die Leistungsphase 4 ist keine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Die Leistungen werden durch besondere Leistungen ergänzt, etwa die Mitwirkung bei der energetischen Sanierung und die Einbindung von bauseitigen Fachplanern für Bauphysik und Brandschutz. Änderungen am Planungsstand bleiben vorbehalten.
Die Flughafen München GmbH plant eine umfassende Sanierung der Dachlandschaft ihres Flight Operation Centers (FOC). Das Projekt umfasst die Instandsetzung von Flachdächern, begrünten Dachgärten, Terrassen sowie die Erneuerung des markanten tonnenförmigen Glasdaches über der Flugbetriebshalle. Als Generalplaner übernehmen Sie die gesamte Planung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung (Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI), inklusive technischer Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung. Besondere Anforderungen sind die energetische Optimierung, der Brandschutz und die Vorbereitung für eine spätere Photovoltaikanlage. Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Planungsbüros, die komplexe Sanierungen im laufenden Betrieb eines Flughafengebäudes koordinieren können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
- Eigenerklärung zu Sanktionsverordnungen und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotPlanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 (ohne 4) gemäß HOAI der Bereiche Objektplanung (§33 HOAI) Tragwerksplanung (§49 HOAI) Technische Ausrüstung (§53 HOAI, Anlagengruppen 1,3,4,7) als Generalplanerleistungen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price70%
siehe Vergabeunterlagen
- quality30%
siehe Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung