Generalplanungsleistungen für die Verlagerung der Expressfracht am Flughafen Berlin Brandenburg

Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH schreibt Generalplanungsleistungen für die Verlagerung der Expressfracht sowie damit verbundene infrastrukturelle Maßnahmen aus. Der Auftrag umfasst Architekten- und Ingenieurleistungen als Stufenvertrag gemäß HOAI 2021 mit einer Laufzeit von 1260 Tagen. Ziel ist die Neusortierung des Geländes im Rahmen der Masterplanung des Flughafens.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen zur Verlagerung der Expressfracht. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Planervertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen als Stufenvertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 zu vergeben. Die Leistungen der Leistungsbilder umfassen dabei sowohl Grundleistungen, Besondere Leistungen als auch zusätzliche Planungsleistungen.
Der Flughafen Berlin Brandenburg plant die Verlagerung seiner Expressfracht-Einrichtungen und sucht hierfür einen Generalplaner. Dieser übernimmt die architektonische und ingenieurtechnische Planung für den Umzug sowie für notwendige Sanierungen an der Infrastruktur, wie etwa an Vorfeldern und Kläranlagen. Der Vertrag ist als Stufenvertrag angelegt, was bedeutet, dass die Leistungen in Phasen abgerufen werden können. Die Laufzeit des Projekts ist auf etwa dreieinhalb Jahre angesetzt. Bewerber müssen ihre Eignung durch diverse Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Mindestlohn und Vertraulichkeit nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zu Vertraulichkeit und Datenschutz
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
- Nachweis der gesamtschuldnerischen Haftung bei Bewerbergemeinschaften
- Erklärung zur Eignungsleihe bei Einsatz von Nachunternehmern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GW Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer. 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Die Prüfung der Eignung des Unternehmens erfolgt auf Grundlage der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die zu vergebende Leistung. 7) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/ Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgen nach folgendem Procedere: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insb. form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung, ggf. Orientierung an (§§56, 57 VgV). 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß §51 Abs. 2 ff. SektVO. 3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§123, 124 GWB und Erfüllung von Mindestanforderungen an die Eignung). 4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge der Festlegung des Flächenumgriffs des Bundes für den Regierungsflughafen im nördlichen Areal des BER ist im Rahmen der Masterplanung für den Flughafen Berlin Brandenburg die Neusortierung des Geländes und Unterbringung der erforderlichen Funktionen notwendig. Dazu gehören Expressfracht und Future Aviation Mobility sowie damit zusammenhängende infrastrukturelle Sanierungsmaßnahmen (Vorfelder und Wurzelraumkläranlage) und die betrieblich und regulatorisch erforderlichen Unterstützungsgebäude (Feuerwache Nord, BVD-Stützpunkt, Zugangskontrollstelle). Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Verlagerung der Expressfracht, die aktuell auf dem SXF-Campus im Norden in den Gebäuden G055/G056/G057 verortet ist. Der Standort für die neue Expressfacht ist das Bestandgebäude T5-M1 (B044). Mit dem Bau des Flughafens BER und den sinkenden Passagierzahlen wurden dieses und weitere Gebäude des Terminal 5 Gebäudekomplexes nicht weiter genutzt und werden im Grunderhalt betrieben. Der auszuschreibende Generalplanervertrag soll in folgende Auftragsstufen gegliedert sein. Stufe 1, mit Zuschlag fest beauftragt: Leistungsphasen 1 bis 2 Grundlagenermittlung und Vorplanung der nachfolgenden Leistungsbilder. Objektplanung: Gebäude und Innenräume; Fachplanung: Tragwerksplanung; Fachplanung: Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1-5 und 7-8; Fachplanung Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik. Stufe 2, nach wirtschaftlicher Prüfung und unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien des Auftraggebers: Leistungsphasen 3 bis 4 Entwurfs- und Genehmigungsplanung der nachfolgenden Leistungsbilder. Objektplanung: Gebäude und Innenräume; Fachplanung: Tragwerksplanung; Fachplanung: Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1-5 und 7-8; Fachplanung Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik. Stufe 3, nach wirtschaftlicher Prüfung und unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien des Auftraggebers: Leistungsphase 5 bis 7 Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe der nachfolgenden Leistungsbilder. Objektplanung: Gebäude und Innenräume; Fachplanung: Tragwerksplanung; Fachplanung: Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1-5 und 7-8; Fachplanung Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik. Stufe 4, nach wirtschaftlicher Prüfung und unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien des Auftraggebers: Leistungsphase 8 Objektüberwachung Mitwirkung bei der Vergabe der nachfolgenden Leistungsbilder. Objektplanung: Gebäude und Innenräume; Fachplanung: Tragwerksplanung; Fachplanung: Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1-5 und 7-8
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality20%
Durch die Darstellung der Projektorganisation mit einem Organigramm zum Personalkonzept inkl. der Fachgewerke, dem Personaleinsatzplan mit Bezug zu Projektphasen / Projektlaufzeit und der Beschrei-bung der konzeptionellen Herangehensweise an die Projektphasen (d.h. wie der Bieter eine bestimmte Leistung erbringen wird, um die Vorgaben des Auftraggebers zu erfüllen) wird deutlich, ob und wie der Bieter die Aufgabenstellung verstanden hat.
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Preis
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung