TED·514018-2026·Schließt in 34 Tagen

Generalplanerleistungen für Schulerweiterung in Butzbach

Hessen
Friedberg, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
PlanungsleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenGeneralplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungSerielles BauenArchitekturleistungen
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Wetteraukreis schreibt Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Schrenzerschule in Butzbach aus. Das Projekt umfasst die Planung von Klassenräumen und Ganztagsbereichen in serieller Bauweise. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise).

VergabeHero-Einschätzung

Der Wetteraukreis plant die Erweiterung der Schrenzerschule in Butzbach, um zusätzliche Klassenräume, Lernlandschaften und sanitäre Anlagen für den Ganztagsbetrieb zu schaffen. Gesucht wird ein Generalplaner, der das Projekt in serieller Bauweise umsetzt. Das bedeutet, dass vorgefertigte Bauelemente genutzt werden, um die Bauzeit zu verkürzen und die Kosten effizient zu halten. Interessierte Unternehmen müssen ihre fachliche Eignung sowie die Beherrschung der deutschen Sprache für alle geschäftlichen Abläufe nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt gemäß § 75 VgV
  • Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
  • Zusatzerklärung zur Eignung und Verpflichtungserklärung
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für alle geschäftlichen Handlungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Siehe Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124), Zusatzerklärung zur Eignung und Verpflichtungserklärung (Anlage 03 - 06. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, inbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. siehe oben Für Objektplanungsleistungen: Wenn nach § 75 Abs. 1 VgV alsBerufsqualifikationen der Beruf des Architekten gefordert wird,ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Nach Abs. 3 gilt dies für juristische Personen entsprechend,wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach Abs. 1 benennenkönnen. Schriftliche Eigenerklärung, dass die deutsche Sprache für allegeschäftlichen Handlungen (auch für alle schrfitlichen Unterlagen) mit dem Auftraggeber verwendet wird; enthalten inder Datei 05 Zusatzerklärung zur Eignung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)

Titel 1: Erweiterung Klassenräume und Ganztag Im Zuge der Maßnahme soll ein Erweiterungsbau für den Ganztag und weitere Klassenräume auf dem kreiseigenen Grundstück errichtet werden. Der Erweiterungsbau soll gemäß vorläufigem Raumprogramm unter anderem Betreuungsräume, zusätzliche Klassenräume und/oder Lernlandschaften, WC-Räume und Nebenräume enthalten. Aufgrund der in den Bestandsgebäuden geringen Anzahl an Toiletten, sollen im Erweiterungsbau zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Durch den Planer sind WC-Berechnungen und Empfehlungen zu erstellen. Das Gebäude ist mindestens nach GEG oder besser zu errichten. Die Baustandards des Wetteraukreises sind zu beachten. Der Leitfaden "Wirtschaftliches Bauen" des Wetteraukreises wird dem Planer bei Projektbeginn übergeben. Die Klimaschutzziele des Wetteraukreises sind zu beachten. Bauweise: Der Erweiterungsbau soll als funktionales, kompaktes und barrierefreies Gebäude errichtet werden. Auf dem Bestandsgelände ist die Möglichkeit für Baustellenlagerflächen begrenzt. Aus diesem Grunde soll der Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Systembau oder Holzrahmenbau oder Holzmodulbau geplant und gebaut werden, wobei teilweise bestimmte Gewerke auch einzeln ausgeschrieben werden sollen. Technische Gebäudeausstattung: Im Zuge der ersten Leistungsphasen sind im Bestand die gebäudetechnischen Anbindungen zu untersuchen. Falls erforderlich sind zusätzliche Leitungen /Anschlüsse vorzusehen oder Bestandsleitungen zu ertüchtigen und/oder umzulegen. Technische Anlagen wie die Elektroakustische Lautsprecher Anlage (ELA), Hausalarmanlage, sowie die Sicherheitsbeleuchtung (Sibe) sind an den Bestand anzubinden und ganzheitlich zu betrachten. In den Klassenräumen kommen unter anderem interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung, welche vom Auftraggeber geliefert und montiert werden. Im Zuge der Planung sind die Übergabepunkte abzustimmen und baulich umzusetzen. Hierfür sind rechtzeitig vorher Abstimmungen zwischen Schule und der Fachstelle " Schul-IT und Medienzentrum" zu organisieren. Das Gebäude soll voraussichtlich eine eigene Heizungsanlage erhalten und heizungstechnisch nicht an die anderen Gebäude angebunden werden. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Größe eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll eingeplant werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist dies ebenfalls mit umzusetzen. Materialien und Einrichtung: Materialien sind in einem guten Standard (keine gehobene Ausführung) zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auftragsänderungen sind dann möglich, wenn Sie vom Bauherrn gewünscht und schriftlich bestätigt werden und wenn sie den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Einrichtung und Möblierung erfolgt durch die Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" des Wetteraukreises. Daher sind rechtzeitig Abstimmungen mit allen Beteiligten u.a. der Schule, dem Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" durchzuführen. Titel 2: Außenanlage Die Außenanlage ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistung und umfasst vorwiegend den Bereich um den Neubau sowie die dazugehörigen nachzuweisenden Stellplätze. Die Zahl der Stellplätze im Bestand ist zu überprüfen und falls erforderlich zu ergänzen. Für den Neubau erforderliche Stellplätze sind möglichst in der Nähe des Neubaus zu verorten. Im Zuge der Errichtung der PKW-Stellplätze soll geprüft werden, ob E-Ladestation für PKW installiert werden können. Ist dies möglich, so ist mind. ein Parkplatz mit E-Ladestation zu versehen und weitere Stellplätze sind, gemäß Vorgabe des Wetteraukreises, für die nachträgliche Installation vorzurüsten. Titel 3: Baufeldfreimachung und Rückbau Um Platz für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zu schaffen, ist derzeit angedacht das jetzige Hausmeisterhaus zurückzubauen. Hierfür ist die Einrichtung auszulagern bzw. der Umzug in andere Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Leitungen und Anschlüsse sind teilweise umzulegen oder zurückzubauen. Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in den Ausarbeitungen und Ergebnissen der Projektplanungen der Leistungsphasen im Zusammenhang mit den besten und wirtschaftlichsten Lösungen und den getroffenen Einzelfallentscheidungen durch den Bauherrn und hängen im Wesentlichen auch von deren Kosten ab. Zur Erreichung der Projektziele ist eine umfangreiche Präsenz des Planungsbüros insbesondere im weiteren Verlauf in der Bauleitung vor Ort unumgänglich. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die LP3 ist nach ca. 1,5 Jahre nach Auftragserteilung einzureichen. Die Ausschreibungen der Bauleistungen u.a. für den Systembau soll spätestens 2 Jahre nach Auftragserteilung vorliegen. Die Bauzeit soll 1,5 Jahr nicht überschreiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen seine Leistungen bis zum Abschluss der Maßnahme zu erbringen, auch wenn das in der Auftragsbekanntmachung angegebene voraussichtliche Ausführungsende erreicht ist. Eine entsprechende Klausel bei Projektverzögerungen und -unterbrechungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung.

CPV 71200000, 71313200, 71328000, 71300000, 71221000, 71222000, 71314310Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    siehe Bewertungsmatrix

    30%
  • quality

    siehe Bewertungsmatrix

    40%
  • price

    Angebot Honorar

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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