Generalplanerleistungen für Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes mit Kantine

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben Generalplanerleistungen für den Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes inklusive Kantine aus. Der Auftrag umfasst die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 sowie eine Teil-Leistungsphase 5, inklusive der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine nachfolgende Generalunternehmervergabe. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die zu erbringenden Leistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) für den AN werden in der Anlage "HOAI Leistungsbilder" beschrieben. Die Grundlage der Leistungsbilder des Planungsumfanges sind an die HOAI 2021 und AHO Schriftenreihe angelehnt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Generalplaner für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Kantine in Berlin. Der Auftrag ist in Stufen unterteilt: Zunächst werden die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung sowie Teile der Ausführungsplanung beauftragt. Eine Besonderheit ist, dass der Planer zudem die funktionale Leistungsbeschreibung für die spätere Ausschreibung an einen Generalunternehmer erstellen muss. Das bedeutet, der Planer bereitet das Projekt so vor, dass ein Bauunternehmen die weitere Ausführung übernehmen kann. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren, bei dem neben dem Preis auch die Qualität der Präsentation und das technische Konzept bewertet werden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionen gegen Russland
- Erklärung zur Unternehmensstruktur und wirtschaftlichen Verknüpfungen
- Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotAufgrund der stufenweisen Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-4 sowie eine vorgezogene Teil-LPH 5 zur Erstellung von Leitdetails) und der anschließenden Vergabe an einen Generalunternehmer (GU) ergeben sich strukturelle Besonderheiten im Planungsprozess. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN) umfasst in der LPH 6 explizit die Ausarbeitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (FLB) als Grundlage für die GU-Ausschreibung. Die finale Ausführungsplanung (Rest-LPH 5) wird vertragsgemäß auf den GU übertragen. Die daraus resultierenden Schnittstellen, Leistungssplittungen und Honorarverschiebungen sind den beigefügten anlagenspezifischen HOAI-Leistungsbildertabellen zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen. Leistungsbilder: Gebäude- und Innenräume Tragwerksplanung Technische Ausrüstung: - Heizung, - Lüftung/Klima, - Sanitär, - Elektrotechnik, - Fernmeldeanlagen, - Förderanlagen, - Gebäudeautomation, - Nutzerspezif. Anlagen: Küchentechnik
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality20%
Qualität der Angebotspräsentation hinsichtlich ▪ Verständlichkeit und angemessene Schwerpunktsetzung ▪ Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums ▪ Interaktion der Teammitglieder bei der Präsentation
- quality20%
Der Bieter/die Bieterin hat mit Angebotserstellung die geplante Herangehensweise an das Projekt bzw. die technische Umsetzung der erwarteten Leistungen in einer Darstellung vorzu- nehmen. Das einzureichende Konzept darf einen Umfang von 14 A4-Seiten
- price60%
Das Kriterium Gesamthonorar wird wie folgt bewertet: − 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. − 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma nachfolgender Formel: P = 5 − ((5/N) ∗ (X − N)) Die erreichte Punktzahl wird multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor (Gewichtung) des jeweiligen Kriteriums.
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung