Generalplanerleistungen (LP 4–9) für Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Leverkusen
Was wird ausgeschrieben
Das Klinikum Leverkusen vergibt Generalplanerleistungen für die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes auf Gebäude 1.Y. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 4 bis 9 nach HOAI (Entwurfsplanung bis Objektbetreuung). Das Klinikum ist ein akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln mit 746 Betten und zwölf Fachabteilungen. Die Auftragsart ist Dienstleistung, das Verfahren ein Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb.
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Das Klinikum Leverkusen sucht Generalplanerleistungen - Leistungsphasen 4 bis 9 - für die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Gebäude 1.Y.
Das Klinikum Leverkusen sucht einen Generalplaner für den Bau eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach von Gebäude 1.Y. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 4 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) — also von der Entwurfsplanung bis zur Objektbetreuung nach Fertigstellung. Das Klinikum Leverkusen ist ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit 746 Betten und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln. Die Planung eines Hubschrauberlandeplatzes erfordert spezielle Kenntnisse in Tragwerksplanung, Brandschutz und technischer Gebäudeausrüstung, da Starts und Landungen erhebliche statische und dynamische Lasten erzeugen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung mit der Planung von Hubschrauberlandeplätzen oder komplexen Dachaufbauten
- Kenntnisse der Leistungsphasen 4–9 nach HOAI
- Referenzen für vergleichbare Bauprojekte im Gesundheitswesen
- Fähigkeit zur Koordination mehrerer Fachplaner (Tragwerk, TGA, Brandschutz)
- Eignung als Generalplaner für öffentliche Auftraggeber
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Klinikum Leverkusen, akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln, ist ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit einem hochqualifizierten medizinischen und pflegerischen Leistungsangebot. Mehr als 2.600 Menschen kümmern sich in zwölf medizinischen Fachabteilungen mit insgesamt 746 Betten, zahlreichen Zentren und Instituten sowie in den Servicebereichen, Tochtergesellschaften und in der Verwaltung um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegekräfte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie andere Berufsgruppen sind dafür rund um die Uhr im Einsatz. Das Klinikum Leverkusen hat bisher, trotz seiner überregionalen Bedeutung, nur einen bodengebundenen Hubschrauberlandeplatz, der nicht den Anforderungen des § 6 des Luftverkehrsgesetzes entspricht und daher nicht mehr angeflogen wird. Es werden daher Generalplanerleistungen - Leistungsphasen 4 bis 9 - für die Errichtung eines erhöhten Hubschrauberlandeplatzes auf dem Gebäude 1.Y gesucht. Das zugehörige Grundstück ist im Besitz der Klinikum Leverkusen GmbH. Das Gebäude 1.Y liegt im nördlichen Klinikbereich und hat einen Abstand von ca. 20m zur Dhünn, die weiter nördlich verläuft und ist mit mittleren Höhenknoten von va. 56,5 m ü. NN nahezu eben. Das Gebäude befindet sich im Bereich eines Bebauungsplans, allerdings wird mit der Errichtung des Hubschrauberlandesplatzes die Baugrenze im Norden überschritten und somit ergibt sich eine Abweichung vom bestehenden Bebauungsplan. Auf Basis der durchgeführten Planung für die Leistungsphasen 1-4 wurde ein Bauantrag gestellt und am 16. Oktober 2023 die Baugenehmigung erteilt. Diese Baugenehmigung ist Grundlage für die jetzt gegenständliche Vergabe der Generalplanungsleistungen für die jeweils beschriebenen Leistungsphasen. Bei der Realisierung des Gebäudes 1.Y wurde die ursprüngliche Planung eines zukünftigen Hubschrauberlandeplatzes nicht weiter verfolgt. Lediglich in den statischen Lastannahmen sind die Lastanteile für den Landeplatz berücksichtigt worden. Weder bei der Planung der Technikzentrale im 6. OG noch beim Aufzug wurde eine spätere Realisierung berücksichtigt. Der Erschließungskern wurde nicht auf die für einen Landeplatz notwendige Höhe geführt. Die Erweiterung der bestehenden Aufzugsanlage ist nicht im laufenden Krankenhausbetrieb möglich, da diese Aufzüge für den OP und Intensivbetrieb erforderlich sind. Das Bestandsgebäude 1.Y ist eine Stahlbetonkonstruktion, die 2004 in einem 1. BA als Ortbetonkonstruktion mit den Abmessungen von ca. 74/25m und den Geschossen 1.UG, EG, 1. OG, 2. OG hergestellt wurde. In einem 2. BA (2015 - 2017) wurde der Neubau als Mischkonstruktion aus Stahlbetonfertigteilen mit Ortbetonergänzungen um die Geschosse 3. OG, 4. OG, 5. OG, 6. OG (6. OG = Technikgeschoss) ergänzt. Die Nutzlast auf den Stahlbetondecken betragen 500kg/m2. Ursprünglich war der Landeplatz als Stahlkonstruktion geplant, aufgrund der höheren Eigenlast der Hubschrauber ist die Stahlkonstruktion nicht mehr möglich und muss somit aus einer Aluminiumkonstruktion hergestellt werden. Die Landeplattform wird einen Durchmesser von ca. 30m haben. Zur Erschließung des Landeplatzes soll das Haupttreppenhaus um 2 Geschosse aufgestockt werden. Die Decke über dem 7. OG ist als Stahlbetondecke geplant, die Dachdecke soll in Trapezblechbauweise ausgeführt werden. Zudem soll ein zusätzlicher Aufzug errichtet werden, der vom 1. UG bis ins 8. OG alle Geschosse anfahren kann. Dieser Aufzug ist im Innenhof als Stahlkonstruktion konzipiert. Hierfür müssen im Bestand die Brüstung zurückgebaut werden. Die Gründung soll über Mikropfähle erfolgen. Die Maßnahme ist im aktiven Krankenhausbetrieb durchzuführen. Das Gebäude muss im Baustellenbereich eingerüstet werden. Nähere Informationen sowie Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert