Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: RTW Generalplanungsgesellschaft mbH +1 weitere
Auftragswert
€9.0M
Zuschlag am
29. Mai 2026
Generalplanerleistungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen in Brandenburg

Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht Generalplaner für Bauunterhaltungsmaßnahmen in zwei Losen (Nord und Süd) in Brandenburg. Der Auftrag umfasst Leistungen wie Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz im Rahmen von zweijährigen Verträgen mit Verlängerungsoptionen. Das geschätzte Honorarvolumen liegt bei insgesamt 4,2 Millionen Euro netto.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Generalplanerleistungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen an Dienstliegenschaften in Brandenburg aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 für den Norden und Los 2 für den Süden. Die beauftragten Unternehmen übernehmen die Planung und Überwachung von Bauprojekten, einschließlich technischer Ausrüstung, Brandschutz und Bauphysik. Die Rahmenverträge laufen zunächst über zwei Jahre und können dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Da die genauen Bauleistungen erst im Verlauf der Planung definiert werden, handelt es sich um einen Abrufvertrag, bei dem der tatsächliche Umfang variieren kann.
Aufteilung in Lose
2 LoteGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können. Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können. Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality60%
Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %
- price40%
Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %
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Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026Zuschlag erteiltZuschlag an RTW Generalplanungsgesellschaft mbH +1 weitere · €9.0M